Kaution
Kaution steht als Begriff für mehr als nur die Mietkaution
Der ursprünglich aus dem Lateinischen stammende Begriff cautio bedeutet "Sicherheit" oder "Vorsicht" und wird in Zusammenhang mit unterschiedlichen Rechtsverhältnissen verwendet.
Die Kaution ist beispielsweise eine "angemessene Sicherheitsleistung", mit der ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann (§ 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO).
Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff Kaution oftmals als übergeordneter Ausdruck oder als Synonym für die Mietkaution, bzw. die verschiedenen Formen der Stellung einer Mietsicherheit verwendet. Unter dem Begriff Kaution lassen sich neben der Barkaution, dem Sparbuch und der Bankbürgschaft (Aval) auch Kautionsbürgschaften und Kautionsversicherungen subsummieren.
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