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Mietbürgschaft

Moneyfix®: Die clevere Mietbürgschaft

Die zunehmende Popularität von alternativen Kautionsformen führt vermehrt dazu, dass die Zahl der verwendeten Begrifflichkeiten immer diversifizierter wird. Der Begriff Mietbürgschaft ist grundsätzlich etwas irreführend, da die Zusammensetzung der Worte Miete und Bürgschaft suggeriert, dass es sich bei einem solchen Produkt um eine Bürgschaft für die Miete handelt.

Es gibt tatsächlich Vermieter die im Mietvertrag einen Bürgen fordern, der im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Mieters einspringt und die monatliche Mietzahlung übernimmt. Dies ist insbesondere dann gewünscht, wenn junge Mieter noch nicht über ein ausreichend hohes Gehalt verfügen (Lehrlinge) oder aber bei Studenten. Theoretisch ist ein solches Szenario der Absicherung der Mietzahlung durch einen Bürgen (meist die Eltern) eine Mietbürgschaft. In der Praxis wird der Begriff der Mietbürgschaft jedoch meist in einem anderen Zusammenhang verwendet. Hier wird die Mietbürgschaft oftmals mit einer Kautionsbürgschaft (auch als Wohnbürgschaft) bekannt gleich gesetzt. Bei der Vielzahl von verschiedenen Begriffen ist es nicht immer einfach den Überblick zu behalten aber letztlich handelt es sich bei einer Mietbürgschaft, genau wie bei den meisten anderen Bürgschaftsbegriffen die in Zusammenhang mit „wohnen“, „mieten“, oder „Kaution“ geprägt wurden, um eine Kautionsversicherung. Diese sogenannten Kautionsversicherungen sind in ihrer Bestimmung mit einer üblichen Bankbürgschaft vergleichbar. Allerdings wird bei Kautionsversicherungen (Mietbürgschaft, Wohnbürgschaft, Kautionsbürgschaft) die Kautionssumme nicht durch eine Bank, sondern eben durch eine Versicherung gedeckt.

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