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Mietkaution

Ein für Mieter und Vermieter sehr wichtiges Thema

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter gegenüber seinem Vermieter erbringen muss, wenn er den Mietvertrag für ein neues Wohnverhältnis abschließt. Eine Mietkaution wird in der Regel in Form von Bargeld oder einer Bankbürgschaft hinterlegt, Mietkautionsversicherungen wie die Moneyfix® Mietkaution erfreuen sich jedoch zunehmender Beliebtheit.

Grundsätzlich ist der Mieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet eine Mietkaution zu stellen, in der Regel wird dies jedoch meist vertraglich mit dem Vermieter vereinbart. Die Mietkaution dient der Absicherung von gegebenenfalls aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen. So kann der Vermieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses auf die Mietkaution zurückgreifen, wenn eine Wohnung in beschädigtem Zustand übergeben wird und dadurch Reparaturen erforderlich sind. Oftmals wird die Mietkaution auch für den Ausgleich von offenen Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen verwendet.

Gemäß dem deutschen Mietrecht gibt es gesetzliche Beschränkungen die es zu beachten gilt (§ 551 BGB). So ist die Höhe der Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen auf das Dreifache der Kaltmiete beschränkt, und der Mieter ist berechtigt die Gesamtsumme der Mietkaution in drei gleichen, monatlichen Raten zu leisten (ab Beginn des Mietverhältnisses).

Regelungen zur Mietkaution für gewerbliche Mietverhältnisse

Diese gesetzlichen Vorschriften gelten nicht für gewerbliche Mietobjekte. Meist wird die Höhe der Mietkaution bei derartigen Mietverhältnissen individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

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