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Wohnbürgschaft

Die Wohnbürgschaft – Ein weiterer Begriff für ein Produkt zur Stellung einer Mietkaution

Bekanntlich muss man in Deutschland im Rahmen der Anmietung einer privat genutzten Immobilie eine Mietkaution als Sicherheitsleistung beim Vermieter hinterlegen. Die Höhe einer solchen Mietkaution ist gesetzlich auf das Maximum von 3 Netto-Kaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Die Form einer solchen Sicherheitsleistung kann variieren und letztlich hängt es von der individuellen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ab, ob man das Geld als Barkaution, in Form eines verpfändeten Sparbuches, oder aber als Bürgschaft hinterlegt. Eine Bürgschaft für ein Mietverhältnis wird ganz allgemein betrachtet gerne auch als Wohnbürgschaft bezeichnet. Dieser noch relativ neue Begriff wurde jedoch im Zusammenhang mit der Vermarktung von Kautionsversicherungen entwickelt. Letztlich ist der Begriff Wohnbürgschaft nichts weiter als ein anderes Wort für eine Kautionsversicherung.

Im Unterschied zu einer Bankbürgschaft wird die Kautionssumme bei einer Wohnbürgschaft nicht durch eine Bank, sondern durch ein Versicherungsunternehmen abgesichert (daher auch Kautionsversicherung). Ursprünglich wurde der Begriff Wohnbürgschaft von der Deutschen Kautionskasse geprägt, doch mittlerweile wurde er auch durch andere Unternehmen aufgegriffen und findet immer häufiger eine allgemeinere Anwendung. Im deutschen Sprachgebrauch existieren neben der Wohnbürgschaft noch weitere Bürgschaftsbegriffe, die bei genauer Betrachtung meist nichts weiter als eine alternative Bezeichnung für eine Kautionsversicherung sind.

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