Allgemeine Geschäftsbedingungen der DKK Deutsche Kautionsgemeinschaft AG (nachfolgend DKK)

1. DKK als Exklusivmaklerin

Der Vertrieb von Kautionsversicherungen der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland für private Mietkautionen erfolgt derzeit ausschließlich über die DKK als Maklerin (Ausschließlichkeitsvermittler). Die DKK ist ein unabhängiges und i. S. v. § 15 AktG nicht mit Versicherungsunternehmen verbundenes Maklerunternehmen, d. h. die DKK hält weder direkte noch indirekte Beteiligungen an einem Assekuranz-Unternehmen. Umgekehrt hält kein Versicherungsunternehmen bzw. kein Mutterunternehmen eines Assekuranz-Unternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung an der DKK.

2. Zustandekommen des Vertrages

Mit Beauftragung der DKK im Rahmen der „Erklärung gegenüber der DKK“, dem Kunden eine Kautionsversicherung der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland zu vermitteln und den Versicherungsantrag an die Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland weiterzuleiten, beantragt der Kunde den Abschluss eines Maklervertrages. Diesen Antrag nimmt die DKK dadurch an, dass sie die Bonitätsprüfung einleitet. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der DKK gegenüber dem Kunden bedarf es nicht.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Maklervertrages ist die Vermittlung einer Kautionsbürgschaft in Form einer Kautionsversicherung der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland durch die DKK. Sie nimmt dabei das Interesse des Kunden wahr. Die DKK leitet dabei den Antrag auftragsgemäß an die Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland weiter. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Antrag von der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland angenommen wird. Darüber hinaus betreut die DKK den durch sie vermittelten Kautionsversicherungsvertrag des Kunden. Diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.

4. Leistungen der DKK

Die Maklerin übernimmt im Rahmen des Maklervertrages folgende Pflichten:

  • Vermittlung des nach Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Kautionsversicherungsvertrages an die Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland. Die Tätigkeit der DKK hinsichtlich Information, Beratung, Auswahl und Vermittlung einer Kautionsversicherung beschränkt sich auf Deckungsangebote der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland
  • Laufende Betreuung des Kautionsversicherungsvertrages
  • Die DKK ist berechtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Kunden an die Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland weiterzuleiten. Sie handelt dabei lediglich als Botin, nicht aber als Bevollmächtigte.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die DKK über sämtliche Veränderungen des durch die Kautionsbürgschaft abzusichernden Mietverhältnisses (z. B. Kündigung, Aufhebungs-, Änderungsvertrag, Schäden an der Mietsache) unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Die Nichteinhaltung vorgenannter Obliegenheiten des Kunden, insbesondere seine Verpflichtung zu vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben im Rahmen dieses Vertrages, die Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumung von Fristen können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

6. Vergütung

Die DKK erhält für die erfolgreiche Vermittlung einer Kautionsversicherung von der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland eine Maklerprovision, die Bestandteil der an die Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland (bzw. die jeweilige Versicherungsgesellschaft) zu zahlenden Gebühren und Prämien ist. Die DKK erhält auch dann eine Maklerprovision, wenn nach Kündigung/Aufhebung des Kautionsversicherungsvertrages ein Ersatz-/Anschlussvertrag mit der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland geschlossen wird.

7. Haftung

Die Haftung der Maklerin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von € 1 Mio. je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch nach Abschluss des durch die DKK vermittelten Kautionsversicherungsvertrages bzw. nach Zugang der Kautionsversicherungsurkunde. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche nach § 63 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) handelt und eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften gem. § 67 VVG ausgeschlossen ist. Die Haftungsbegrenzung gilt auch nicht im Falle der Verletzung Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Datenschutz

Die Daten, die der Kunde im Rahmen der Leistungen der DKK übermittelt, verarbeitet und nutzt die DKK, soweit dies zur Erbringung und Abrechnung der jeweiligen Leistungen erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz erhält der Kunde in der Datenschutzinformation (Abruf unter www.kautionskasse.de/rechtliche-hinweise). Diese Information bildet keinen Bestandteil des Vertrages zwischen der DKK und dem Kunden.

9. Vertragsdauer

Für den Fall, dass der beantragte Kautionsversicherungsvertrag mit der Chartis Europe S.A. - Direktion für Deutschland nicht zustande kommt, endet der Maklervertrag automatisch dadurch, dass dem Kunden das endgültige Nichtzustandekommen, beispielsweise aufgrund nicht ausreichender Bonität, schriftlich (postalisch oder elektronisch) mitgeteilt wird. Im Übrigen gilt der Maklervertrag als auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

DKK Deutsche Kautionsgemeinschaft AG
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
Telefax: 01803 44 00 56*
E-Mail: widerruf@kautionskasse.de

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

11. Informationen zum Versicherungsmakler und der Beschwerdestelle

Der Makler ist als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO im Vermittlerregister des DIHK mit der Registriernummer D-MZLKH3H6H-61 eingetragen. Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 01805 00 58 50**
oder unter www.vermittlerregister.info.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Erfordernis bezieht sich auch auf die Aufhebung oder Änderung dieser Klausel.

*Festnetz 9 Cent/Minute, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute
**Festnetz 14 Cent/Minute, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.

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