9. Warum ist eine Bürgschaftsurkunde erforderlich?
Die Urkunde garantiert dem Vermieter bei Bedarf (= Eintreten des Versicherungsfalls), dass er auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Vorausklage (§§ 770 und 771 BGB) innerhalb von 14 Tagen sein Geld vom Versicherungsgeber(= Chartis Europe) erhält. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach einer Wartefrist von 14 Tagen und auch nur dann, wenn uns vom Mieter kein gerichtlich bestätigter Nachweis vorgelegt wird, der unserem Versicherungsgeber die Auszahlung untersagt.
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