Sparen Sie nicht an den Möbeln.
Sparen Sie an der Kaution.
Sie wollen umziehen oder die bereits hinterlegte Kaution zurück? Dann freuen Sie sich wahrscheinlich auf ein neues Zuhause oder möchten Ihre Liquidität erhöhen. Transport, Renovierungsarbeiten, neue Möbel... die Erfüllung dieser Wünsche kann schnell ins Geld gehen. Gut, dass Sie zumindest an der Mietkaution ganz einfach sparen können oder die bereits hinterlegte Kaution zurück erhalten. Mit Moneyfix® Mietkaution.
Das Prinzip ist simpel.
Statt bis zu drei Nettokaltmieten bei Ihrem Vermieter als Mietsicherheit zu hinterlegen,
zahlen Sie mit der Moneyfix® Mietkaution nur einen kleinen jährlichen Beitrag.
So sind Sie finanziell flexibel und können Ihr Geld für Ihre Wünsche einsetzen,
selbst wenn die Rückzahlung der bisherigen Kaution etwas länger auf sich warten lässt.
Drei einfache Schritte zu mehr finanzieller Flexibilität.
Bei bereits gezahlter Kaution erhalten Sie ggf. vom Vermieter Ihre Barkaution zurück.
Moneyfix® Mietkaution ist eine Mietkautionsbürgschaft für in Deutschland gelegenem privaten Wohnraum und damit eine Alternative zu den klassischen Formen der Mietkaution wie beispielsweise Sparbuch oder Barkaution.
Mit Abschluss des Vertrages wird eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt. Diese Urkunde ersetzt die sonst übliche Mietkautionszahlung an den Vermieter sobald dieser die Urkunde in Händen hält.
Läuft das Mietverhältnis reibungslos, ist allein der geringe jährliche Beitrag für die Moneyfix® Mietkaution zu zahlen.
Nur wenn ein Schadenfall eintritt, ist die über die Deutsche Kautionskasse an den Vermieter ausgezahlte Summe, vom Mieter zu begleichen.
Die Mietkaution ist für jeden Vermieter von hoher Bedeutung, denn sie sichert Forderungen aus dem Mietvertrag ab. Sie umfasst unter anderem fällige Mieten, Betriebskosten, Reparaturleistungen sowie Nutzungsentschädigungen bis hin zum Schadenersatz. Es gibt viele Arten der Mietkaution wie beispielsweise Barkaution, Verpfändung von Sparbüchern, Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen.
Die Hinterlegung einer Mietkaution ist gesetzlich geregelt (§ 551 BGB). Die Höhe der Kaution darf bei privatem Wohnraum drei Netto-Kaltmieten nicht überschreiten.
Mietkautionsbürgschaften von Versicherungen sind so angelegt, dass eine Versicherung für den Mieter gegenüber dem Vermieter bürgt. Das heißt, die Versicherung übernimmt aufgrund eines Versicherungsvertrags das Risiko in Höhe der vereinbarten Kaution, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses nicht nachkommt.
Die Bürgschaftsurkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschaftsgebers (Versicherer) gegenüber dem Bürgschafsgläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für den Vermieter dar.
Die Moneyfix® Mietkaution ist eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag im Sinne des § 551 BGB auf erstes Anfordern. Der Bürgschaftsgeber verzichtet insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB sowie das Recht der Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB.
Auf erstes Anfordern heißt: Der Bürgschaftsgeber muss grundsätzlich, nach Schadenmeldung des Vermieters und einer kurzen Stellungnahmefrist des Mieters, an den Vermieter zahlen. Sofern die Vorgaben aus dem Bürgschaftsvertrag erfüllt sind, kann der Mieter eine Auszahlung noch verhindern, wenn es sich um einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch des Vermieters handelt.
Bürgschaftsgeber ist immer ein finanzstarker Versicherungspartner.
Bürgschaftsgläubiger kann nur der Vermieter sein. Nur die in der Bürgschaftsurkunde als Bürgschaftsgläubiger bezeichnete Person ist berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. den Bürgschaftsgeber aus der Haftung wieder zu entlassen.
Selbstverständlich kann der Mieter Moneyfix® auch für einen kurzen Zeitraum nutzen. Da die Moneyfix® Mietkaution weder eine Mindestlaufzeit noch eine Kündigungsfrist hat, kann er diese auch als Zwischenfinanzierung einsetzen. In jedem Fall ist das Einverständnis des Vermieters vorher einzuholen.
Die Deutsche Kautionskasse ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen und Spezialist für Mietkautionbürgschaften
in Deutschland.
Mit der Moneyfix® Mietkaution hat das Unternehmen als erster Anbieter eine Kautionsbürgschaft
speziell für private sowie gewerbliche Mietverhältnisse erfolgreich am deutschen Markt und bei großen
institutionellen Immobiliengesellschaften etabliert. Sie ist damit heute Vorreiter und Marktführer in der
Immobilienwirtschaft.
Über Rahmenverträge mit großen institutionellen Immobiliengesellschaften und Verbänden
genießt die Deutsche Kautionskasse sehr hohe Akzeptanz. Auch in der Finanzwirtschaft zählen große
Maklerpools, Banken sowie Sparkassen zu den Kooperationspartnern.
Die Deutsche Kautionskasse ist Testsieger in renommierten Preis-Leistungs-Vergleichen und bietet durch schlanke,
hochautomatisierte Prozesse in der Bewertung von Risiken innovative Gesamtlösungen. Das Unternehmen aus
Starnberg kooperiert mit namhaften Versicherern als Risikoträger.
Moneyfix® ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragene Marke.
Kontaktdaten:
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Tel: 0800 900 400 7 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz / Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr)
Fax: 08151 – 65 75 599
E-Mail: info@kautionskasse.de
Der Deutschen Kautionskasse ist wichtig, ihren Kunden stets erstklassige Leistungen zu bieten und auf deren
Anliegen einzugehen. Sollten diese dennoch mit Produkten oder Services unzufrieden sein, können sie sich
vertrauensvoll an die Deutsche Kautionskasse wenden. Die Deutsche Kautionskasse nimmt jede
Beschwerde ernst.
Beschwerden sind über jeden Kommunikationsweg möglich.
Vorteile gegenüber der Barkaution/dem Sparbuch.
Vorteile gegenüber der Bankbürgschaft.
Mehr Sicherheit.
Weniger Verwaltung.
Wenige, klar geregelte Abrufmodalitäten für die Anforderung der Kautionssumme im Schadenfall.
Wie bei jedem Versicherungsprodukt erfolgt auch bei der Moneyfix® Mietkaution eine Risikoprüfung nach Versicherungsrichtlinien, bevor ein Vertrag zustande kommt. Dazu gehört auch eine Bonitätsprüfung bei der Schufa.
Jegliche Daten sind bei der Deutschen Kautionskasse in höchstem Maße sicher. Der maximale Schutz vor Datenmissbrauch hat oberste Priorität. Auch deshalb wurde die Deutsche Kautionskasse mehrfach mit dem Schufa-Siegel "Zertifizierter Datenschutz" ausgezeichnet.
Der Antrag kann nur von Mietern gestellt werden, die eine Wohnung zur privaten Nutzung in Deutschland anmieten möchten oder bereits angemietet haben.
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Fax: 08151 – 65 75 599
E-Mail: service@kautionskasse.de
Nach Antragseingang erfolgt die Bearbeitung regemäßig binnen 24 Stunden (Mo. - Fr.). Bei positiver Risikoprüfung wird umgehend die Bürgschaftsurkunde ausgestellt und per Post versendet.
Im Antrag können bis zu zwei im Mietvertrag stehende Mieter aufgenommen werden. Bei Mietgemeinschaften ist vorher festzulegen, welche zwei im Mietvertrag stehende Mieter als Hauptmieter die Mietkaution gesamtschuldnerisch übernehmen. Diese zwei Mieter haften im Rahmen des Vertragsverhältnisses dann für ihre Mitmieter.
Ja, sofern ein schriftlicher Untermietvertrag besteht. Hierbei muss der Mieter des Hauptmietvertrags als Vermieter und der Untermieter als Antragsteller/Mieter angegeben werden.
Ja, der Antrag kann schon vor dem Umzug nach Deutschland gestellt werden. Eine finale Zusage, ob die Bürgschaft erteilt werden kann oder nicht, erfolgt jedoch erst, sobald eine deutsche Meldeadresse mitgeteilt wird. Denn erst dann kann innerhalb der Risikoprüfung ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden.
Ja, der Firmensitz bzw. die Meldeadresse des Vermieters spielt für die Antragstellung keine Rolle.
Bedingt, sofern diese als weiterer Mieter im Mietvertrag und im Antrag benannt ist. Eine hiervon abweichende Person kann die Beitragszahlung nicht übernehmen.
Die Moneyfix® Mietkaution kann bereits bis zu 5 Monate vor Versicherungsbeginn/Mietbeginn beantragt werden.
Mit dem Mietkautions-Rechner kann der Jahresbeitrag für jeden beliebigen Mietkautionsbetrag in
Sekundenschnelle berechnet werden. Bestandskunden können ihren Jahresbeitrag dem Versicherungsschein
entnehmen.
Der Erstbeitrag ist mit Zugang des Versicherungsscheins fällig und wird nach 14 Tagen per SEPA-Lastschrift
abgebucht. Die Fälligkeit des Folgebeitrages orientiert sich am Datum des Versicherungsbeginns.
Der Beitrag ist gemäß aktueller Rechtslage nicht versicherungssteuerpflichtig.
Der geringe jährliche Beitrag für die Moneyfix® Mietkaution ist für die Haftungsübernahme
des Bürgschaftsgebers gegenüber dem Vermieter zu zahlen. Die Mietkautionsbürgschaft ist damit
kein Finanzierungsinstrument und zahlt auch keine Mietkaution ab oder spart diese an.
Wie bei anderen Versicherungen auch, z. B. Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, werden die bereits gezahlten
Beiträge nicht zurückerstattet und auch nicht auf den Schadenfall angerechnet. Im Schadenfall ist der
vom Vermieter angeforderte Betrag an den Bürgschaftsgeber zurückzuzahlen.
siehe auch "Moneyfix® Mietkaution, was ist das und wie funktioniert es?"
Nein, für die Moneyfix® Mietkaution gibt es keine Mindestlaufzeit.
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt (§ 551 BGB) und darf bei privatem Wohnraum drei Netto-Kaltmieten nicht überschreiten.
Wichtig: In jedem Fall ist jedoch die Bürgschaft im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze auf die tatsächlich mit der Deutschen Kautionskasse vereinbarte Kautionshöhe begrenzt.
Ja, die Anzahl der aktiven Moneyfix® Mietkautionen ist nicht begrenzt. Dies kann vonnöten sein, wenn der Mieter z.B. mehrere Mietobjekte angemietet hat oder nach Umzug die Kautionsabwicklung im bisherigen Mietobjekt noch nicht abgeschlossen ist.
Wichtig ist bei Abschluss einer weiteren Moneyfix® Mietkaution, dass die Urkunde aus dem vorherigen Vertrag weder mit einer offenen Beitragsforderung noch mit einem Schadenfall belastet ist. Ist das der Fall, kann keine neue Urkunde ausgestellt werden, bis die Beitragsforderung erfüllt bzw. der Schadenfall abgeschlossen wurde.
Die Besitz- und Finanzierungsstruktur des Mietobjektes ist für den Abschluss einer Moneyfix® Mietkaution nicht relevant, solange es sich um ein privates Mietverhältnis nach deutschem Recht handelt. Ausgeschlossen sind jedoch Mietkauf-Modelle oder Ähnliches.
Nein, den Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann die Moneyfix® Mietkaution nicht ersetzen.
Ja, sofern der Vermieter damit einverstanden ist. Im Austausch gegen die Original-Bürgschaftsurkunde kann der Vermieter direkt die Auszahlung der bereits hinterlegten Mietkaution veranlassen.
Hierfür steht ein separater Online-Antrag Gewerbe zur Verfügung.
Durch die Partner-ID / den Aktionscode wird der Antrag dem Kooperationspartner / der Aktion zugeordnet. Falls eine solche Kennung vorliegt, ist diese in das entsprechende Feld zu Beginn der Antragstrecke einzutragen.
Den vollen Versicherungsschutz genießt der Vermieter mit Besitz der Original-Bürgschaftsurkunde und frühestens ab dem darauf ausgewiesenen Zeitpunkt.
Hierzu benötigt die Deutsche Kautionskasse die Original-Bürgschaftsurkunde samt der Änderungswünsche per Post an folgende Anschrift:
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Handelt es sich lediglich um Schreibfehler, so kann eine korrigierte Urkunde ausgestellt werden. Sind elementare Angaben falsch, ist der Vertrag zu beenden und ein neuer Antrag zu stellen.
Geht die Original-Bürgschaftsurkunde verloren, wird vom Mieter und Vermieter eine schriftliche Mitteilung benötigt, dass diese nicht/nicht mehr vorliegt (Verlusterklärung). Nach Erhalt der Mitteilung wird kostenlos eine Ersatzurkunde ausgestellt. Die verlustig gemeldete Bürgschaftsurkunde verliert damit ihre Gültigkeit.
Die aktuelle Anschrift und Kontaktdaten des Vermieters werden von der Deutschen Kautionskasse zur Bearbeitung zwingend benötigt.
Die Bürgschaftsurkunde behält grundsätzlich auch über den Tod des Mieters hinaus ihre Gültigkeit. Sofern Personen i.S.d. §§ 563, 564 BGB in das Mietverhältnis eintreten, bleibt die Mietsicherheit in Form der Bürgschaft bis auf Weiteres bestehen.
Sollte das angegebene Konto zur Abbuchung des Jahresbeitrages nicht ausreichend gedeckt sein, wird eine Zahlungserinnerung versendet, der umgehend nachzukommen ist.
Die Lastschrift kann kein zweites Mal durchgeführt werden, die offene Forderung ist in diesem Fall aktiv zu überweisen. So werden weitere Kosten vermieden, die beispielsweise durch Hinzuziehung eines Inkassodienstleisters oder Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens entstehen.
Nein, eine Änderung ist nicht möglich. Der Beitrag kann nur jährlich beglichen werden. Für eine ausreichende Deckung des Bankkontos zum Fälligkeitszeitpunkt ist daher Sorge zu tragen.
Änderungen der Bankverbindung sind ausschließlich schriftlich mitzuteilen:
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Fax: 08151 – 65 75 599
E-Mail: service@kautionskasse.de
Aufgrund des SEPA-Lastschriftverfahrens muss die Änderungsmitteilung der Bankverbindung mindestens drei
Werktage vor dem Abbuchungstermin bei der Deutschen Kautionskasse eingehen.
Der Deutschen Kautionskasse liegt die Bürgschaftsurkunde nicht vor. Eine Zahlungspflicht endet grundsätzlich erst mit Eingang der Bürgschftsurkunde bei der Deutschen Kautionskasse.
Die Moneyfix® Mietkaution endet nicht automatisch mit Beendigung des Mietverhältnisses. Daher ist diese separat zu kündigen und die Original-Bürgschaftsurkunde zurückzusenden. Eine Zahlungspflicht endet grundsätzlich erst mit Eingang der Bürgschftsurkunde bei der Deutschen Kautionskasse.
Die jeweilige Bürgschaftsurkunde gilt immer nur für das in der Urkunde benannte Mietobjekt. Für
ein neues Mietobjekt ist ein neuer Antrag zu stellen. Beide Verträge laufen parallel, solange der bisherige
Vermieter die Urkunde noch einbehält.
Einzige Einschränkung für einen Neuabschluss besteht darin, dass der Altvertrag nicht mit einer
offenen Beitragsforderung oder einem Schadenfall belastet sein darf.
Mehr lesen unter https://blog.kautionskasse.de/moneyfix-mietkaution-wie-ziehe-um/
Grundsätzlich ist dies nicht möglich, da jede Moneyfix® Mietkaution individuell für
den/die jeweiligen Mieter und das Mietobjekt ausgestellt wird. Der Versicherungsvertrag ist somit nicht übertragbar.
Siehe auch: "Versicherungsvertrag für eine Mietkautionsbürgschaft,
was ist das?"
Ja, die Deutsche Kautionskasse benötigt hierzu ein Schreiben des Vermieters mit Angabe des Reduzierungswunsches und Rücksendung der Original-Bürgschaftsurkunde.
Der Vertrag wird wunschgemäß angepasst, auf Basis der ursprünglichen Bürgschaftssumme taggenau abgerechnet und ein vorhandenes Guthaben anteilig mit dem Beitrag für die reduzierte Bürgschaftssumme verrechnet (Stichtag: Eingangsdatum der Urkunde). Die reduzierte Urkunde wird direkt an den Vermieter geschickt, der sie bis zum Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung einbehält.
Die Deutsche Kautionskasse unterstützt gern mit speziellem Informationsmaterial für den Vermieter. In den meisten Fällen wird Moneyfix® anschließend als Sicherheit anerkannt – eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.
Die jeweilige Bürgschaftsurkunde geht bei Verkauf auf den Rechtsnachfolger über, eine Anpassung der Urkunde ist nicht zwingend notwendig. Lediglich im Schadenfall wird ein entsprechender Nachweis, der den Rechtsnachfolger als Eigentümer legitimiert (z. B. Grundbuchauszug), benötigt.
Auf Wunsch kann eine Anpassung der Urkunde auch während der Vertragslaufzeit erfolgen. Dazu benötigt die Deutsche Kautionskasse die Original-Bürgschaftsurkunde samt Änderungswunsch.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen ist zu widerrufen und die Original-Bürgschaftsurkunde
an folgende Anschrift zurückzusenden (Stichtag: Eingangsdatum der Urkunde):
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
Der bereits abgebuchte Beitrag wird in voller Höhe erstattet. Wird die Frist nicht eingehalten, behält
sich die Deutsche Kautionskasse vor, nach diesem Zeitpunkt den Beitrag taggenau mit Eingang der Urkunde abzurechnen.
Die Bürgschaftsurkunde verbrieft durch Ausstellung die vom Vermieter geforderte Kautionssicherheit. Mit Aushändigung
der Original-Bürgschaftsurkunde an den Vermieter, den Bürgschaftsbegünstigten, erlangt diese die
volle Gültigkeit (frühestens jedoch ab dem auf der Urkunde notierten Versicherungsbeginn).
Solange die Original-Bürgschaftsurkunde nicht an die Deutsche Kautionskasse zurückgegeben wird, ist
davon auszugehen, dass diese noch ihrem eigentlichen Sicherungszweck, der Stellung der Mietkaution, dient.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt ein Widerruf in Textform innerhalb von 14 Tagen. Zur endgültigen
Vertragsstornierung muss der Deutschen Kautionskasse jedoch auch die Urkunde im Original vorliegen.
Bei einem fristgerechten Widerruf wird der volle Beitrag erstattet, der bis dahin abgebucht wurde. Wird die Frist
nicht eingehalten, so wird der Widerrufswunsch als Kündigung angesehen. Der Vertrag wird taggenau
abgerechnet (Stichtag: Eingangsdatum der Urkunde).
Für die Moneyfix® Mietkaution gibt es weder eine Mindestvertragslaufzeit noch eine Kündigungsfrist. Sobald der Vermieter keinerlei Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter hat, wird er diesem die Original-Bürgschaftsurkunde aushändigen. Um die Moneyfix® Mietkaution zu kündigen, genügt eine entsprechende Erklärung in Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist. Erst die Rückgabe der Original-Bürgschaftsurkunde entbindet jedoch von einer Zahlungspflicht.
Sollte die Original-Bürgschaftsurkunde nicht mehr auffindbar sein, so wird eine formlose Enthaftungserklärung des Vermieters benötigt. Aus dieser muss hervorgehen, dass er den Bürgschaftsgeber vollständig und vorbehaltlos aus dessen Haftung entlässt.
Der Vertrag wird mit Eingang der Urkunde im Original bzw. der Enthaftungserklärung auf den Tag genau abgerechnet. Zu viel entrichteter Beitrag wird anteilig erstattet. Als Abrechnungsgrundlage gilt das Eingangsdatum der Urkunde bei der Deutschen Kautionskasse. Eine Kündigungsbestätigung geht mit der Endabrechnung schriftlich zu.
Die Rücksendung der Original-Bürgschaftsurkunde ist erforderlich, da dadurch sichergestellt ist, dass
der Vermieter die Mietkaution freigegeben hat und somit der Bürgschaftsgeber aus der Haftung für die
Mietkaution entlassen werden kann und der Mieter von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden wird.
Siehe auch: "Kündigung, was ist zu beachten?" und
"Urkundenverlust, was ist zu tun?"
Der Mieter sollte mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und klären, ob noch offene Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis bestehen und der Vermieter diese gegebenenfalls über die Moneyfix® Mietkaution regulieren möchte. Sollte es keinen erkennbaren Grund für das Verhalten des Vermieters geben, so kann ein Anwalt hinzugezogen werden.
Fällt der Verlust der Urkunde zum Zeitpunkt des Widerrufs / der Kündigung auf, so wird vom Vermieter eine schriftliche Mitteilung benötigt, dass die Original-Bürgschaftsurkunde nicht/nicht mehr vorliegt und keinerlei Forderungen aus der Bürgschaft bestehen (Enthaftungserklärung). Nach Erhalt dieser sowie des Kündigungsschreibens kann der Vertrag gekündigt werden.
Wichtig: Die Deutsche Kautionskasse benötigt die aktuelle Adresse und Kontaktdaten des Vermieters damit dieser bei etwaigen Rückfragen direkt kontaktiert werden kann.
Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Vermieter den Bürgschaftsbetrag ganz/teilweise zur Auszahlung anfordert.
Versichert ist das Risiko des Vermieters, dass die künftigen Zahlungsverpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und der Vermieter aufgrund dessen gesetzlich berechtigt ist, auf die Mietkaution zuzugreifen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.
Voraussetzung ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietverhältnis über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum.
Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf (Geld-)Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag. Die Zahlungspflicht des Bürgschaftsgebers besteht nur gegenüber dem Vermieter. Darüber hinaus hat der Bürgschaftsgeber auch keine Zahlungspflicht für eventuelle Forderungen, die der Vermieter über die vereinbarte Kaution hinaus gegen den Mieter geltend machen sollte.
Informiert der Vermieter die Deutsche Kautionskasse über einen Schaden, erhält er ein Schadenformular mit der Bitte dieses inklusive der angeforderten Unterlagen, insbesondere der Original-Bürgschaftsurkunde, zur ganz oder teilweisen Anforderung der Kautionssumme zurückschicken. Sobald diese Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Mieter entsprechend informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist und Prüfung der Unterlagen wird die Kautionssumme ausgezahlt. Sollte der Mieter innerhalb der Stellungnahmefrist liquide Beweismittel für das Nichtbestehen des Anspruchs vorlegen oder Umstände mitteilen, aus denen sich der Rechtsmissbrauch der Zahlungsanforderung ergibt, wird die geforderte Kautionssumme nicht ausbezahlt. Dieser Ablauf dauert regelmäßig ca. 14 Tage.
Zu den liquiden Beweismitteln zählen rechtskräftige Urteile, sonstige Titel, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger und andere Urkunden. Ein Einspruch ohne Vorlage von liquiden Beweismitteln kann nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Nach Auszahlung an den Vermieter erhält der Mieter vom Bürgschaftsgeber die Abrechnung und muss den ausgezahlten Betrag an diesen zurückzahlen.
Schadenformular zur Inanspruchnahme der Moneyfix® Mietkaution telefonisch unter 0800-900 400 7
(kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz / Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr) oder per E-Mail unter
schadenfall@kautionskasse.de anfordern.
Das Schadenformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben), die Bürgschaftsurkunde im
Original und eine Kopie des Mietvertrags an folgende Anschrift senden:
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Ja, der Vermieter kann auch einen Teilbetrag der Mietkaution in Anspruch nehmen. Der verbleibende Teilbetrag der Mietkaution kann durch den Vermieter entweder freigegeben oder auf Wunsch mittels einer neuen reduzierten Urkunde erneut hinterlegt werden.
Das Schadenformular dient der beschleunigten und rechtssicheren Bearbeitung.
Bei der Moneyfix® Mietkaution handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Bei dieser Art von Bürgschaft berechtigt bereits die formale Meldung eines Schadens und Einreichung der Urkunde im Original zur Auszahlung, eine beweisartige Darlegung der Verbindlichkeit wird nicht verlangt.
Trotzdem muss der Mieter schriftlich benachrichtigt werden, um ihm Gelegenheit zu geben, liquide Mittel zur Abwehr eines möglicherweise unrechtmäßigen Anspruchs einzureichen.
In der Regel ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes aufgrund der klar geregelten Abrufmodalitäten nicht erforderlich. Die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes steht jedem jederzeit frei.
Zu beachten ist dass bei einer vorzeitigen Beauftragung eines Rechtsanwaltes die Kosten dafür selbst zu tragen sind.
Dieses Impressum bezieht sich auf sämtliche Telemediendienste der Deutschen Kautionskasse AG und der Moneyfix Service GmbH.
Die Deutsche Kautionskasse hat sich auf die Vermittlung und Abwicklung von Mietkautionslösungen insbesondere der von ihr eigens entwickelten Moneyfix® Mietkaution spezialisiert. Moneyfix® ist eine eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Deutsche Kautionskasse AG
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Telefon 08151 - 657 50
Fax 08151 - 65 75 599
E-Mail info@kautionskasse.de
Christian Sili (Sprecher), Dieter Burghaus, Benjamin Rösch
Dr. Friedrich Ertl, Aufsichtsratsvorsitzender
HRB 175695, Handelsregister München
Ust.-ID: DE274266081
Register-Nr. D-MZLK-H3H6H-61 (www.vermittlerregister.info)
Erlaubnis nach § 34 d Abs.1 GewO (Versicherungsvertreter), erteilt durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon 0800/3696000
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Mitglied der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d GewO; §§ 59 – 68 VVG; VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden
Moneyfix Service GmbH – Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Deutsche Kautionskasse
Moneyfix Service GmbH
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Telefon 08151 - 65 75 0
Fax 08151 - 65 75 599
E-Mail info@kautionskasse.de
Christian Sili, Marco Schlutter
HRB 187043, Handelsregister München
Ust.-ID: DE275194413
Register Nr.: D-NFSW-BXWDC-78 (www.vermittlerregister.info)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon 0800/3696000
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Mitglied der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d GewO; §§ 59 – 68 VVG; VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden
Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag
Christian Sili
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg
Deutsche Kautionskasse AG
Bitte klicken Sie für die Urheberbezeichnung aller verwendeten und urheberrechtlich geschützten Bilder hier