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Darf der Vermieter das Trocknen in der Wohnung verbieten?
03.03.2025 / Mietrecht

Darf der Vermieter das Trocknen in der Wohnung verbieten?

Manche Vermieter möchten verhindern, dass zu viel Feuchtigkeit ins Mauerwerk gelangt und Schimmel entsteht. Aus diesem Grund sehen einige Mietverträge oder Hausordnungen das Trocknungsverbot in den eigenen vier Wänden vor. Allerdings: Solche Klauseln sind nach geltender Rechtsprechung unzulässig.

Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2/13 O 474/89) urteilte entsprechend, dass derartige Beschränkungen nicht rechtens sind. Selbst wenn ein Gemeinschaftsraum zum Trocknen existiert, darf niemand gezwungen werden, seine persönliche Wäsche dort aufzuhängen.

 

Grenzen des Mieterschutzes: Schimmel vermeiden

Allerdings gibt es auch Pflichten, die Mieterinnen und Mieter beachten müssen. Trocknet man regelmäßig viel Wäsche in schlecht gelüfteten Räumen, steigt die Luftfeuchtigkeit erheblich. Das kann zu Schimmel führen, den man dann unter Umständen mitverantwortet. Das bedeutet: Wer Wäsche in der Wohnung trocknet, muss auf ausreichende Belüftung achten. Empfehlenswert sind Raumfeuchtewerte zwischen 40 und 60 Prozent, die man leicht mit einem günstigen Hygrometer aus dem Baumarkt überprüfen kann.

 

Tipp: Richtig lüften

 

Wie trocknet die Wäsche am effektivsten?

  1. Hohe Schleuderzahl nutzen: Lassen Sie die Maschine auf möglichst hoher Drehzahl laufen. So kommt weniger Feuchtigkeit in die Wohnung.

  2. Passenden Raum wählen: Ideal sind Räume mit Fenstern. Häufig wird Wäsche im Badezimmer getrocknet, doch gerade dort kann die Feuchtigkeit ohnehin schon höher sein.

  3. Platz zum Atmen: Hängen Sie die Kleidungsstücke nicht zu eng aneinander, damit die Luft ausreichend zirkulieren kann.

 

Alternativen: Balkon, Garten & Co.

Die sicherste Methode, um Feuchtigkeitsproblemen in der Wohnung zu entgehen, ist das Trocknen an der frischen Luft. Ob Balkon, Garten oder sogar ein Dachboden mit Fenstern: Wer kann, sollte diese Möglichkeit nutzen.

Schimmel
Lüften