HÄUFIGE FRAGEN

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Allgemeine Informationen

  • Moneyfix® Mietkaution, was ist das und wie funktioniert es?

  • Mietkaution, was ist das?

  • Versicherungsvertrag für eine Mietkautionsbürgschaft, was ist das?

  • Bürgschaftsurkunde, was ist das?

  • Bürgschaftsurkunde, wie lautet sinngemäß der Text der die Art der Bürgschaft beschreibt?

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern, was ist das?

  • Bürgschaftsgeber der Moneyfix® Miektaution, wer ist das?

  • Bürgschaftsgläubiger der Moneyfix® Mietkaution, wer ist das?

  • Zwischenfinanzierung, eignet sich die Moneyfix® Mietkaution auch für einen kurzen Zeitraum?

  • Deutsche Kautionskasse, wer ist das?

  • Erreichbarkeit der Deutschen Kautionskasse?

  • Beschwerde, an wen können sich Mieter und Vermieter wenden?

  • Moneyfix® Mietkaution, was ist das und wie funktioniert es?

    Moneyfix® Mietkaution ist eine Mietkautionsbürgschaft für in Deutschland gelegenem privaten Wohnraum und damit eine Alternative zu den klassischen Formen der Mietkaution wie beispielsweise Sparbuch oder Barkaution.
    Mit Abschluss des Vertrages wird eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt. Diese Urkunde ersetzt die sonst übliche Mietkautionszahlung an den Vermieter sobald dieser die Urkunde in Händen hält.
    Läuft das Mietverhältnis reibungslos, ist allein der geringe jährliche Beitrag für die Moneyfix® Mietkaution zu zahlen.
    Nur wenn ein Schadenfall eintritt, ist die über die Deutsche Kautionskasse an den Vermieter ausgezahlte Summe, vom Mieter zu begleichen.
     

  • Mietkaution, was ist das?

    Die Mietkaution ist für jeden Vermieter von hoher Bedeutung, denn sie sichert Forderungen aus dem Mietvertrag ab. Sie umfasst unter anderem fällige Mieten, Betriebskosten, Reparaturleistungen sowie Nutzungsentschädigungen bis hin zum Schadenersatz. Es gibt viele Arten der Mietkaution wie beispielsweise Barkaution, Verpfändung von Sparbüchern, Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen.
    Die Hinterlegung einer Mietkaution ist gesetzlich geregelt (§ 551 BGB). Die Höhe der Kaution darf bei privatem Wohnraum drei Netto-Kaltmieten nicht überschreiten.

  • Versicherungsvertrag für eine Mietkautionsbürgschaft, was ist das?

    Mietkautionsbürgschaften von Versicherungen sind so angelegt, dass eine Versicherung für den Mieter gegenüber dem Vermieter bürgt. Das heißt, die Versicherung übernimmt aufgrund eines Versicherungsvertrags das Risiko in Höhe der vereinbarten Kaution, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Mietverhältnisses nicht nachkommt.

  • Bürgschaftsurkunde, was ist das?

    Die Bürgschaftsurkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschaftsgebers (Versicherer) gegenüber dem Bürgschafsgläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Mietsicherheit für den Vermieter dar.

  • Bürgschaftsurkunde, wie lautet sinngemäß der Text der die Art der Bürgschaft beschreibt?

    Die Moneyfix® Mietkaution ist eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag im Sinne des § 551 BGB auf erstes Anfordern. Der Bürgschaftsgeber verzichtet insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB sowie das Recht der Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB.

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern, was ist das?

    Auf erstes Anfordern heißt: Der Bürgschaftsgeber muss grundsätzlich, nach Schadenmeldung des Vermieters und einer kurzen Stellungnahmefrist des Mieters, an den Vermieter zahlen. Sofern die Vorgaben aus dem Bürgschaftsvertrag erfüllt sind, kann der Mieter eine Auszahlung noch verhindern, wenn es sich um einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch des Vermieters handelt.

  • Bürgschaftsgeber der Moneyfix® Miektaution, wer ist das?

    Bürgschaftsgeber ist immer ein finanzstarker Versicherungspartner.

  • Bürgschaftsgläubiger der Moneyfix® Mietkaution, wer ist das?

    Bürgschaftsgläubiger kann nur der Vermieter sein. Nur die in der Bürgschaftsurkunde als Bürgschaftsgläubiger bezeichnete Person ist berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. den Bürgschaftsgeber aus der Haftung wieder zu entlassen.
     

  • Zwischenfinanzierung, eignet sich die Moneyfix® Mietkaution auch für einen kurzen Zeitraum?

    Selbstverständlich kann der Mieter Moneyfix® auch für einen kurzen Zeitraum nutzen. Da die Moneyfix® Mietkaution weder eine Mindestlaufzeit noch eine Kündigungsfrist hat, kann er diese auch als Zwischenfinanzierung einsetzen. In jedem Fall ist das Einverständnis des Vermieters vorher einzuholen.
     

  • Deutsche Kautionskasse, wer ist das?

    Die Deutsche Kautionskasse ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen und Spezialist für Mietkautionbürgschaften in Deutschland.
    Mit der Moneyfix® Mietkaution hat das Unternehmen als erster Anbieter eine Kautionsbürgschaft speziell für private sowie gewerbliche Mietverhältnisse erfolgreich am deutschen Markt und bei großen institutionellen Immobiliengesellschaften etabliert. Sie ist damit heute Vorreiter und Marktführer in der Immobilienwirtschaft.
    Über Rahmenverträge mit großen institutionellen Immobiliengesellschaften und Verbänden genießt die Deutsche Kautionskasse sehr hohe Akzeptanz. Auch in der Finanzwirtschaft zählen große Maklerpools, Banken sowie Sparkassen zu den Kooperationspartnern.
    Die Deutsche Kautionskasse ist Testsieger in renommierten Preis-Leistungs-Vergleichen und bietet durch schlanke, hochautomatisierte Prozesse in der Bewertung von Risiken innovative Gesamtlösungen. Das Unternehmen aus Starnberg kooperiert mit namhaften Versicherern als Risikoträger.
    Moneyfix® ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragene Marke.

  • Erreichbarkeit der Deutschen Kautionskasse?

    Kontaktdaten:
    Deutsche Kautionskasse AG
    Gautinger Straße 10
    82319 Starnberg
    Tel: 0800 900 400 7 (kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz / Mo. - Fr. von 8 - 20 Uhr)
    Fax: 08151 – 65 75 599
    E-Mail: info@kautionskasse.de

  • Beschwerde, an wen können sich Mieter und Vermieter wenden?

    Der Deutschen Kautionskasse ist wichtig, ihren Kunden stets erstklassige Leistungen zu bieten und auf deren Anliegen einzugehen. Sollten diese dennoch mit Produkten oder Services unzufrieden sein, können sie sich vertrauensvoll an die Deutsche Kautionskasse wenden. Die Deutsche Kautionskasse nimmt jede Beschwerde ernst.Beschwerden sind über jeden Kommunikationsweg möglich.