Das Landgericht München I (Aktenzeichen: 14 S 10546/22) hatte im Fall der eigenmächtigen Auflösung eines Mietkautionskontos durch einen Mieter zu entscheiden, was zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führte. Der Mieter, der zuvor die Wohnung an den Kläger verkauft hatte, blieb durch einen im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Mietvertrag weiterhin Mieter. Der Mietvertrag sah eine Kaution in Höhe von 1.100 Euro vor, die der Mieter zunächst ordnungsgemäß auf einem separaten Konto hinterlegte. Aufgrund eines bankinternen Fehlers wurde das Konto jedoch nicht als Kautionskonto gesperrt, was später zu Problemen führte.
Im Januar 2021, als der Mieter in finanzielle Schwierigkeiten geriet, erfuhr er von seiner Bank, dass auf dem Kautionskonto ein Guthaben von 1.100 Euro vorhanden sei. Er ließ dieses Guthaben auf sein eigenes Girokonto umbuchen und löste das Kautionskonto anschließend auf. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich mit der Begründung, dass der Mieter die Kaution unrechtmäßig entzogen habe, was einen massiven Vertrauensbruch darstelle.