Bürgschaft auf erstes Anfordern: Bürge ist zur Zahlung verpflichtet
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Bürge ist zur Zahlung verpflichtet
Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23. Juni 2022 (Aktenzeichen: 4 U 107/21) bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 1 O 475/19) und behandelt eine komplexe rechtliche Auseinandersetzung um die Durchsetzbarkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern. Im Zentrum steht die Frage, ob die Inanspruchnahme der Bürgschaft durch die Klägerin, eine Bauträgerin, gegen die beklagte Bank gerechtfertigt ist. Die Klägerin verlangt die Zahlung eines Betrags von 226.100 € aufgrund einer Bürgschaft, die zur Sicherung eines Werkvertrages gestellt wurde.
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