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08.04.2024 / Mieter

Wie Mieter und Vermieter flexibel bleiben: Möglichkeiten trotz Kündigungsverzicht

In einer Welt, in der Flexibilität und Sicherheit gleichermaßen geschätzt werden, bietet die Vereinbarung einer Mindestmietdauer in Mietverträgen beides – doch was geschieht, wenn sich die Lebensumstände ändern? Dieser Leitfaden für Mieter und Vermieter beleuchtet die Bedeutung der Mindestmietdauer, ihre Rahmenbedingungen und rechtliche Zulässigkeit sowie die Beendigungsoptionen, sollten einer der Mietvertragsparteien vor Ablauf dieser Frist aus dem Vertrag aussteigen wollen.

 

Die Mindestmietdauer im modernen Mietrecht

Rund 20% aller Mietverhältnisse in Deutschland beinhalten heute eine Vereinbarung über eine Mindestmietzeit von meist 1, 2 oder auch 3 Jahren. Eine grundsätzlich zulässige Praxis, die sowohl Mietern als auch Vermietern eine gewisse Planungssicherheit bietet und beide Seiten vor Überraschungen schützt. Für Mieter bedeutet dies eine gewisse Wohnsicherheit, da sie während dieser Zeit nicht einfach aus ihrer Wohnung gekündigt werden können. Vermieter profitieren von der Stabilität, da sie sicher sein können, dass der Mieter nicht kurzfristig gleich wieder auszieht.

 

Rechtlicher Rahmen und Voraussetzungen für die Wirksamkeit

Die rechtliche Zulässigkeit, eine Mindestmietdauer zu vereinbaren, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welches beiden Parteien Vertragsfreiheit gewährt. Die Wirksamkeit einer solchen Klausel setzt allerdings eine schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag voraus (vgl. § 550 BGB). Die Mindestmietdauer beginnt mit dem Vertragsabschluss und ist, insbesondere bei Standardmietverträgen, auf maximal vier Jahre begrenzt. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisendem Urteil entschieden (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 27/04, 6.4.2005), als ein Vermieter die Mietsicherheit nicht zurückzahlen wollte mit der Begründung, der Mieter hätte wegen des 5-jährigen Kündigungsverzichts nicht vorzeitig kündigen dürfen. Eine längere Mindestmietzeit als 4 Jahre ist demnach unwirksam – ausgenommen besondere Lebenssituationen, wie sie beispielsweise bei Studierenden mit entsprechender Studiendauer auftreten können.

 

Kündigungsmöglichkeiten und -bedingungen

Trotz der Mindestmietdauer besteht für beide Parteien die Möglichkeit, den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu beenden. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel erst zum Ende der Mindestmietzeit möglich. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon jedoch unberührt. Dies bedeutet, dass bei gravierenden Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten oder bei sonstigen Unzumutbarkeiten eine vorzeitige Kündigung im Einzelfall möglich sein kann.

 

Wege zur flexiblen Handhabung von Mietverträgen mit Mindestmietdauer

Für Mieter und Vermieter, die vor Ablauf der Mindestmietzeit aus dem Vertrag aussteigen möchten, gibt es neben der Kündigung weitere Optionen. Eine gängige Praxis ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags, der das Mietverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet. Häufig sind Vermieter bereit, einen solchen Schritt zu akzeptieren, insbesondere wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter vorschlagen kann.

 

Umgang mit besonderen Lebensumständen

Die Gerichte erkennen aber auch verschiedene Lebensumstände als Gründe für eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses an. Dazu gehören beispielsweise berufliche Veränderungen, die einen Umzug notwendig machen, oder Veränderungen in der Lebenssituation, wie Familienzuwachs, Heirat oder Trennung, die einen Bedarf an anderem Wohnraum nach sich ziehen.

 

Fazit: Flexibilität innerhalb fester Rahmen

Die Vereinbarung einer Mindestmietdauer bietet sowohl Mietern als auch Vermietern Vorteile in Form von Sicherheit und Stabilität. Dennoch lassen das deutsche Mietrecht und die Rechtsprechung genügend Spielraum für Flexibilität bei veränderten Lebensumständen. Indem beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen und im Dialog bleiben, können sie Lösungen finden, die im Falle eines unvorhergesehenen Bedarfs an Veränderung beiden Parteien gerecht werden.

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