Glossar zur Mietkaution
Wichtige Begriffe rund um Mietkaution, Bürgschaft & Kautionskonto.
Unser Glossar erklärt Ihnen schnell, einfach und übersichtlich in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Begriffe rund um die Themen Mietkaution, Bürgschaft und Kautionskonto.
Bankbürgschaft
Die Bankbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft. Von einer Bankbürgschaft spricht man, wenn der Bürge eine Bank ist, die Bürgschaft also von einer Bank ausgestellt wurde. Die Bürgschaften von Banken und Versicherungen sind bei den meisten Vermietern deutlich beliebter und werden häufiger als Alternative zum Mietkautionskonto akzeptiert als die privaten Mietbürgschaften von Verwandten des Mieters.
Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person oder eine Firma (z.B. eine Bank oder eine Versicherung) für die Zahlungsverpflichtungen einer anderen Person (z.B. eines Mieters) zu haften, also zu bürgen. Dabei kann für alle möglichen Arten von Verpflichtungen gebürgt werden. Die häufigsten Bürgschaften sind Kredit- und Kautionsbürgschaften der Banken und Versicherungen oder auch Mietbürgschaften von Verwandten.
Zahlt zum Beispiel der Mieter seine Miete nicht, springt zunächst die bürgende Bank oder Versicherung ein und zahlt an den Vermieter. Jedoch holt sich die Bank dann das Geld vom Mieter zurück, wenn dieser wieder zahlen kann.
Bürgschaftsurkunde
Die Bürgschaftsurkunde ist das Dokument, in welchem sich der Bürge schriftlich verpflichtet, die Haftung für offene Verbindlichkeiten eines anderen zu übernehmen. Sie ist die vertragliche Grundlage einer Bürgschaft und bietet dem Gläubiger im Ernstfall die nötige Sicherheit an das Geld zu kommen. Eine gültige Bürgschaftsurkunde muss alle wesentlichen Angaben zu den verbürgten Schulden enthalten und vom Bürgen unterzeichnet sein.
Deutsche Kautionskasse
Wir sind ein auf Mietkautionsbürgschaften spezialisierter Anbieter. Mit unserer Moneyfix® Mietkaution bieten wir seit knapp 20 Jahren eine smarte Alternative zum Kautionskonto:
Mieter müssen keine Kaution zahlen und Vermieter genießen die gewohnte Sicherheit.
Kaution
Unter einer Kaution versteht man eine Sicherheit, welche ein Schuldner bis zum Erfüllen seiner vertraglichen Pflichten beim Vertragspartner als eine Art Pfand hinterlegt. Die Kaution kann dabei verschiedenen Zwecken dienen. Am häufigsten ist die Mietkaution, welche der Vermieter im Mietvertrag von den Mietern seiner Wohnung verlangt. Aber auch für Mietwagen, Hotelreservierung oder Ferienwohnung wird vom Anbieter gern eine Kaution gefordert.
Kautionsbürgschaft
Eine Kautionsbürgschaft ist eine bargeldlose Alternative zur klassischen Mietkaution, bei der ein Dritter – der Bürge – dem Vermieter zusichert, für eventuelle Schäden oder Mietschulden des Mieters aufzukommen. Anstelle einer Geldzahlung hinterlegt der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die ihn absichert. Bürgen können Familienmitglieder, Banken oder Versicherungen sein, die im Schadensfall die Kosten übernehmen, oft im Gegenzug für eine jährliche Prämie oder Gebühr.
Kaution in Raten
Mieter dürfen die Kaution in Raten zahlen, also statt in einer Summe in mehreren Teilbeträgen. Das Gesetz sieht vor, dass die vereinbarte Mietkaution für eine Mietwohnung in bis zu drei monatlichen Raten gezahlt werden darf, fällig jeweils mit den ersten drei Monatsmieten. Eine solche Ratenzahlung der Kaution muss der Vermieter also stets akzeptieren – egal was hierzu im Mietvertrag geschrieben steht.
Tipp: » Wie Sie mit einer Kautionsbürgschaft keine Kaution zahlen müssen.
Kautionskasse
Mit Kautionskasse ist in aller Regel die Deutsche Kautionskasse gemeint, ein auf Mietkautionsbürgschaften spezialisiertes Unternehmen. Es ist also lediglich die Kurzform für Deutsche Kautionskasse. Selten wird Kautionskasse auch fälschlicherweise als allgemeines Synonym für auf Kautionslösungen spezialisierte Banken verwendet.
Kautionskonto
Ein Kautionskonto ist ein spezielles Bankkonto, auf dem die Kaution bis zu ihrer Freigabe durch den Gläubiger insolvenzsicher verwahrt wird. Der Treuhandcharakter schützt die Kaution bei Insolvenz (z.B. des Vermieters) vor einem Zugriff durch den Insolvenzverwalter. Auch wenn der Zweck der verwahrten Kaution nicht beschränkt ist, sind Kautionskonten in der Praxis meist Mietkautionskonten.
Kautionskredit
Ein Kautionskredit ist ein Ratenkredit bei einer Bank zur Finanzierung der Mietkaution, falls der Mieter die Kaution in den ersten drei Monaten nicht selbst aufbringen kann. Der Kreditbetrag wird an den Vermieter überwiesen und der Mieter zahlt den Kredit in monatlichen Raten mit Zinsen zurück.
Eine beliebte Alternative zum Kautionskredit ist die Kautionsbürgschaft, da hier die monatliche Belastung deutlich geringer ist als bei einem Kredit.
Kautionssparbuch
Ein Kautionssparbuch ist eine besondere Form des Sparkontos und diente der sicheren Verwahrung einer vereinbarten Mietkaution. Die Kaution ist hierbei dem Vermögen des Mieters zugeordnet, so dass die Kaution bei Insolenz des Vermieters nicht verloren geht. Es gilt jedoch meist eine längere Kündigungsfrist als beim Mietkautionskonto oder einer Kautionsbürgschaft. Im Gegenzug gibt es Zinsen, die aktuell leider nicht sehr hoch sind. Diese stehen gesetzlich dem Mieter zu.
Kautionsversicherung
Ähnlich wie die Banken stellen auch große Versicherer Ihren Kunden Kautionsbürgschaften aus. Der Rahmen hierfür ist ein Versicherungsvertrag, die so genannte Kautionsversicherung. Statt Zinsen zahlt der Kunde hier dann einen Versicherungsbeitrag für das Bereitstellen der Bürgschaft.
Wichtig zu wissen: Eine Kautionsversicherung ist keine klassische Versicherung. Sie befreit den Mieter lediglich von seiner Pflicht, die vereinbarte Mietkaution als Geldbetrag zu leisten. Wird zum Beispiel die Bürgschaft vom Vermieter in Anspruch genommen, so muss der Mieter den beanspruchten Betrag dann an den Kautionsversicherer zurück erstatten.
Mietaval
Unter Mietaval versteht man eine Mietkautionsbürgschaft. Mietaval ist also lediglich eine andere Bezeichnung hierfür und wird traditionell eher im gewerblichen Bereich verwendet. Die Zinsen bzw. Gebühren für das Bereitstellen nennt man hier dann Avalprovision.
Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft von Verwandten des Mieters im Kontext von Wohnungsmietverträgen. Ähnlich der Mietkautionsbürgschaft bietet sie finanzielle Sicherheit für den Vermieter, da ein Dritter (der Bürge) für die Verpflichtungen des Mieters bürgt und im Ernstfall Mietschulden oder Schäden übernimmt. Während bei einer Mietkautionsbürgschaft für eine Wohnung die Haftung des Bürgen stets auf die gesetzlich maximal zulässige Höhe von drei Nettokaltmieten beschränkt ist, kann die Haftung bei der Mietbürgschaft eines Verwandten hierüber deutlich hinausgehen.
Mieten ohne Kaution
Vermieter verzichten leider nur selten auf die Mietkaution. Aber Mieten ohne Kaution muss kein Wunschtraum bleiben - dank unserer Moneyfix® Mietkaution:
Vermieter genießen die gewohnte Sicherheit und Mieter müssen an diesen keine Kaution zahlen.
Mietkaution
Die Mietkaution ist eine besondere Form der Kaution speziell für Mietverhältnisse. Sie wird üblicherweise im Mietvertrag als Sicherheit für den Vermieter vereinbart, um diesen vor Mietrückständen und Schäden zu schützen. Für Mietwohnungen ist die Höhe der Mietkaution gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt und darf in bis zu drei monatlichen Raten gezahlt werden. Zudem muss die gezahlte Mietkaution auf einem Mietkautionskonto (Treuhandkonto) verwahrt werden, um sie vor einer Insolvenz des Vermieters zu schützen. Nach dem Ende des Mietverhältnisses erhält der Mieter seine Mietsicherheit zurück, soweit hieraus keine offenen Forderungen zu begleichen waren.
Eine alternative Möglichkeit, die Mietkaution nicht als Geldbetrag auf ein Kautionskonto einzahlen zu müssen, ist die Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung.
Mietkautionsbürgschaft
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine interessante Alternative zum klassischen Kautionskonto, bei der eine Bank oder eine Versicherung für die Verpflichtungen des Mieters bürgt. Der Mieter behält sein Geld zur freien Verfügung und zahlt stattdessen nur eine jährliche Gebühr an den bürgenden Versicherer. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde. Diese bestätigt, dass der bürgende Versicherer (oder die bürgende Bank) im Ernstfall für offene Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung einspringt. Der Bürge fordert das Geld dann jedoch vom Mieter zurück, wenn dieser wieder zahlungsfähig ist.
Mietkautionskonto
Das Mietkautionskonto ist ein spezielles Kautionskonto zum sicheren Aufbewahren einer Mietkaution. Dafür zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses als Geldbetrag auf das Mietkautionskonto ein. Wenn nach Ende des Mietvertrags alles passt und der Vermieter die Kaution freigibt, erhält der Mieter sein eingezahltes Geld zurück zzgl. eventueller Zinsen.
Tipp: » Mietkautionskonto online eröffnen - so funktioniert's.
Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung ist spezielle Form der Kautionsversicherung zur Absicherung des Vermieters von Mietverhältnissen. Im Rahmen einer Mietkautionsversicherung stellt der Versicherer eine Bürgschaftsurkunde aus, die der Mieter seinem Vermieter als Mietsicherheit überlässt. Statt einen hohen Geldbetrag auf ein Kautionskonto des Vermieters zu überweisen, zahlt der Mieter nur einen geringen jährlichen Beitrag an den Versicherer.
Wichtig zu wissen: Eine Mietkautionsversicherung ist keine typische Versicherung. Durch die Bürgschaft erspart sie den Mietern lediglich, die vereinbarte Mietkaution als Geldbetrag an den Vermieter zahlen zu müssen. Nimmt der Vermieter die Bürgschaft am Ende in Anspruch, so muss der Mieter den beanspruchten Betrag an den Kautionsversicherer zurück zahlen.
Mietsicherheit
Im rechtlichen Kontext wird die Mietkaution meist als Mietsicherheit bezeichnet. Es ist der im Mietrecht und vor allem in den Gesetzen verwendete Begriff für die Mietkaution. So trägt der §551 im BGB, der die wichtigsten Vorschriften zur Mietkaution im Wohnraummietrecht regelt, den Titel: "Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten".
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Rückzahlungsanspruch
Mieter haben nach Ende der Mietvertrags einen Anspruch auf Rückzahlung der hinterlegten Mietkaution, also Rückgabe des zu Beginn an den Vermieter gezahlten Geldbetrags. Der Vermieter darf jedoch offene Forderungen mit der Rückzahlung aufrechnen. Zudem darf sich der Vermieter mit der Abrechnung der Kaution üblicherweise bis zu 6 Monate Zeit lassen.
Treuhandkonto
Ein Treuhandkonto ist ein spezielles Bankkonto, um Geldbeträge einer vom Kontoinhaber abweichenden Person sicher und zweckgebunden zu verwahren. Es dient dazu, das Geld dieser Person sicher und getrennt vom Vermögen des Kontoinhabers zu verwalten und auch nur für den vereinbarten Zweck, z.B. als Mietkaution, zu verwenden. Typische Beispiele sind das Abwickeln von Immobilienkäufen, das Absichern von Bestattungskosten sowie das Mietkautionskonto.
Wohnungskaution
Wohnungskaution ist lediglich eine andere Bezeichnung für die Mietkaution, die Vermieter beim Mieten einer Wohnung regelmäßig von ihren Mietern fordern. Mit Wohnungskaution ist also stets die Mietsicherheit im Rahmen eines Wohnraummietvertrags gemeint.
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