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Bohrlöcher, Fußleisten & Kaution - Was Mieter und Vermieter aus dem Urteil des AG Paderborn lernen können.
31.03.2025 / Mietrecht

Bohrlöcher, Fußleisten & Kaution: Was Mieter und Vermieter aus dem Urteil des AG Paderborn lernen können

Das Urteil des Amtsgerichts Paderborn (Az.: 51 C 135/23) behandelt wichtige Fragen zur Rückzahlung der Mietkaution, Schadensersatzansprüche des Vermieters und die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietsache. Dieses Urteil gibt sowohl Mietern als auch Vermietern wertvolle Hinweise, wie sie mit der Wohnungsrückgabe und potenziellen Schäden umgehen sollten. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Aspekte des Urteils und geben praktische Tipps.


Kernaussagen des Urteils

  1. Bohrlöcher in Wandfliesen sind nicht automatisch erlaubt

    • Mieter dürfen Wandfliesen nur dann anbohren, wenn keine Alternativen bestehen (z. B. Bohrung in Fugen).

    • Ist das Bohren einzelvertraglich untersagt, handelt es sich um eine Beschädigung der Mietsache.

  2. Das Entfernen von Fußleisten ist ein Schaden

    • Die Entfernung von Fußleisten führt zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters.

  3. Vermieter kann Schadensersatzansprüche mit der Kaution verrechnen

    • Der Vermieter konnte hier 445 Euro der Kaution mit Schäden verrechnen.

  4. Nicht jede Mietbeschädigung rechtfertigt Schadensersatz

    • Normale Gebrauchsspuren (z. B. Verschmutzung eines Rollladengurts) sind nicht erstattungsfähig. 

  5. Schönheitsreparaturen müssen korrekt eingefordert werden

    • Vermieter müssen den Mieter zur Beseitigung bestimmter Mängel auffordern, bevor sie Ersatz verlangen.


Tipps für Mieter

Vorsicht bei Bohrlöchern und Umbauten

  • Immer den Mietvertrag prüfen: Gibt es Regelungen zu Bohrlöchern?

  • Möglichst in Fugen bohren: So kann man Schäden vermeiden.

  • Vermieter vorher fragen: Eine schriftliche Erlaubnis kann später Streit vermeiden.


Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben

  • Fußleisten, Lampen, Gardinenstangen etc. nicht entfernen (sofern diese Teil der Mietsache sind).

  • Schönheitsreparaturen nur bei klarer Verpflichtung im Mietvertrag durchführen.

  • Schriftliche Abnahme vereinbaren: Dokumentiert den Zustand der Wohnung. Nutzen Sie hierfür ein Wohnungsübergabeprotokoll. Eine Mustervorlage können Sie hier kostenlos herunterladen.


Kaution zurückerhalten

  • Vermieter schriftlich zur Freigabe der Kaution auffordern.

  • Rückzahlungsfrist beachten: Sechs Monate ist ein übliches Zeitfenster für die Kautionsrückzahlung. Dies gilt auch für die Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde z.B. der Moneyfix Mietkaution.

  • Verrechnung prüfen: Vermieter dürfen nur für berechtigte Ansprüche Teile der Kaution einbehalten.


Tipps für Vermieter

Vertragliche Regelungen klar formulieren

  • Klauseln zu Bohrlöchern, Schönheitsreparaturen und baulichen Änderungen präzisieren.

  • Pauschale Verbote vermeiden: Eine Formulierung wie "Bohrlöcher nur in Fugen erlaubt" ist sinnvoll.


Wohnungsübergabe dokumentieren

  • Ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen (Fotos beifügen!).

  • Schäden schriftlich festhalten und den Mieter zur Nachbesserung auffordern.


Schadensersatz korrekt geltend machen

  • Schäden zeitnah beziffern: Vermieter müssen Kosten nachvollziehbar darlegen.

  • Nachfrist setzen: Mieter müssen die Möglichkeit erhalten, Mängel selbst zu beseitigen.

  • Nicht alle Abnutzungen sind schadensersatzpflichtig: Natürlicher Verschleiß ist vom Vermieter zu tragen.


Kautionsabrechnung transparent gestalten

  • Nur tatsächliche Schäden verrechnen.

  • Restbetrag der Kaution innerhalb der gesetzlichen Frist auszahlen bzw. Bürgschaftsurkunde um entsprechenden Betrag reduzieren lassen.

 

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