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08.09.2025 / Mietkaution

Mietkautionsversicherung vs. Mietkautionskonto

Wofür könnten Sie das Geld Ihrer Mietkaution besser gebrauchen? Die Mietkautionsversicherung ist für Mieter und Vermieter oft die bessere Alternative zum klassischen Kautionskonto. Sie bietet Mietern finanzielle Flexibilität, ohne die Sicherheit des Vermieters zu schmälern. Statt einer hohen Einmalzahlung leisten Sie nur eine kleine jährliche Prämie.

 

Warum ist die Versicherung eine vollwertige Sicherheit für Vermieter?

Eine Mietkautionsversicherung bietet Ihrem Vermieter eine rechtlich anerkannte Sicherheit. Sie funktioniert als Bürgschaft einer Versicherungsgesellschaft. Diese Unternehmen unterliegen der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was ihre Zuverlässigkeit garantiert. Für den Vermieter bedeutet das: Im Schadensfall erhält er sein Geld direkt von einem solventen Partner. Die Sicherheit ist damit genauso hoch wie bei einem traditionellen Mietkautionskonto.

Der Verwaltungsaufwand für den Vermieter sinkt erheblich. Er muss kein separates Konto einrichten, keine Zinsen abrechnen und sich bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht um die Auflösung des Kontos kümmern. Er erhält stattdessen eine Bürgschaftsurkunde und kann sich bei berechtigten Forderungen direkt an die Versicherung wenden. Diese unkomplizierte Abwicklung schützt vor rechtlichen Fehlern, etwa bei der Anlage des Kautionsbetrags, die laut Gesetz getrennt vom Privatvermögen erfolgen muss.

 

Wie profitieren Sie als Mieter am meisten?

Ihr größter Vorteil ist die gewonnene Liquidität. Sie müssen keine hohe Summe, die bis zu drei Nettokaltmieten betragen kann, auf einem gesperrten Konto hinterlegen. Dieses Geld bleibt Ihnen für die wichtigen Dinge rund um den Umzug erhalten. Sie können neue Möbel kaufen, die Renovierung finanzieren oder eine finanzielle Reserve behalten. Statt einer großen Einmalzahlung zahlen Sie lediglich einen jährlichen Beitrag an die Versicherung.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, wie die Versicherung im Schadensfall funktioniert. Sie ist keine Versicherung, die den Schaden für Sie übernimmt. Stattdessen tritt sie gegenüber dem Vermieter in Vorleistung. Das bedeutet:

  1. Ihr Vermieter meldet einen berechtigten Anspruch, zum Beispiel wegen unbezahlter Miete oder Schäden an der Wohnung.

  2. Die Versicherung prüft den Anspruch und zahlt den Betrag an den Vermieter aus.

  3. Anschließend fordert die Versicherung diese Summe vollständig von Ihnen zurück.

Sie haften also weiterhin in vollem Umfang für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Die Versicherung schützt Ihre Liquidität zu Beginn, befreit Sie aber nicht von Ihrer Verantwortung.

 

Der direkte Vergleich: Versicherung gegen Kautionskonto

Beide Modelle bieten dem Vermieter eine hohe Sicherheit. Für Sie als Mieter unterscheiden sich die finanziellen und praktischen Aspekte jedoch deutlich. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale gegenüber.

MerkmalMietkautionsversicherungMietkautionskonto
AnfangsinvestitionGeringe jährliche PrämieHohe Einmalzahlung (bis zu drei Nettokaltmieten)
Ihre LiquiditätBleibt vollständig erhaltenStark eingeschränkt, da das Geld gesperrt ist
KostenLaufende Prämien, die nicht erstattet werdenEinmalige Anlage, eventuell geringe Kontogebühren
RückzahlungKeine; die Prämien sind eine ServicegebührVollständige Rückzahlung des Kapitals plus Zinsen nach Auszug
ZinserträgeKeineZinsen stehen Ihnen zu, sind aber oft sehr niedrig
SicherheitHohe Sicherheit durch BaFin-regulierte BürgschaftHohe Sicherheit durch Sperrvermerk und gesetzliche Einlagensicherung
VerwaltungSehr gering; Sie zahlen nur die jährliche PrämieHöherer Aufwand durch Kontoeröffnung, Zinsabrechnung und Auflösung

 

Was sagt das Gesetz zur Mietsicherheit?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Mietsicherheit klar im Paragrafen 551. Diese gesetzlichen Vorgaben schützen sowohl Mieter als auch Vermieter und bilden die Grundlage für beide Modelle.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen: 

Maximale Höhe: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (Nettokaltmieten) betragen. 

Ratenzahlung: Sie haben als Mieter das Recht, die Kautionssumme in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. 

Anlagepflicht: Ein Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Er muss sie außerdem zu den üblichen Zinsen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinsen. Die Zinserträge stehen Ihnen zu.

Zustimmungspflicht: Eine Mietkautionsversicherung oder eine andere alternative Sicherheitsleistung ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung Ihres Vermieters möglich. Er ist nicht verpflichtet, diese Form zu akzeptieren.

Keine zusätzlichen Sicherheiten: Klauseln im Mietvertrag, die Sie zum Abschluss einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung verpflichten, sind unwirksam. Die Kaution ist die einzig zulässige finanzielle Sicherheit.

 

Wichtige Fragen zur Mietkautionsversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.

Muss mein Vermieter die Versicherung akzeptieren?

Nein. Das Gesetz erlaubt Alternativen zur Barkaution, schreibt sie aber nicht vor. Die Entscheidung liegt allein beim Vermieter. Sie benötigen sein Einverständnis, um eine Mietkautionsversicherung als Sicherheit zu nutzen. Ein offenes Gespräch über die Vorteile, wie die garantierte Sicherheit und der geringere Verwaltungsaufwand, kann ihn überzeugen.

Ist die Versicherung auch für Gewerbeimmobilien sinnvoll?

Ja, besonders im gewerblichen Bereich ist die Mietkautionsversicherung eine attraktive Option. Hier sind die Kautionssummen oft deutlich höher als im privaten Wohnungsbau. Die Versicherung schont die Liquidität des Unternehmens, die stattdessen in das Kerngeschäft investiert werden kann. Ein weiterer Vorteil: Die Versicherungsprämien können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

 

Der Weg zur Mietkautionsversicherung: Eine Anleitung

Wenn Sie sich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden, sind nur wenige Schritte notwendig.

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter: Holen Sie sich zuerst seine Zustimmung. Erklären Sie ihm die Funktionsweise und betonen Sie, dass seine Sicherheit durch einen von der BaFin regulierten Versicherer jederzeit gewährleistet ist.

  2. Stellen Sie den Antrag online: Die meisten Anbieter ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Online-Antrag. Sie geben Ihre persönlichen Daten sowie die Höhe der Kautionssumme an.

  3. Erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde: Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Versicherung eine offizielle Bürgschaftsurkunde aus. Dieses Dokument ist der Nachweis über die geleistete Sicherheit.

  4. Übergeben Sie die Urkunde: Reichen Sie das Original der Bürgschaftsurkunde an Ihren Vermieter weiter. Damit ist Ihre Pflicht zur Stellung der Mietsicherheit erfüllt.

 

Eine moderne Lösung für beide Seiten

Die Mietkautionsversicherung ist eine flexible und rechtssichere Alternative zum klassischen Kautionskonto. Sie gibt Ihnen als Mieter den finanziellen Spielraum, den Sie besonders bei einem Umzug benötigen. Gleichzeitig erhält der Vermieter eine verlässliche und einfach zu handhabende Sicherheit von einem staatlich beaufsichtigten Unternehmen.

Am Ende profitieren beide Parteien. Sie schonen Ihre Finanzen, und Ihr Vermieter sichert seine Ansprüche ohne Verwaltungsaufwand ab. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über diese moderne Form der Mietsicherheit.

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