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Gelber DHL-Transporter steht vor einem Wohnhaus in einer ruhigen Wohngegend – Symbol für Umzug, Zustellung und die Verbindung zur Mietkautionsversicherung.
06.10.2025 / Mieter

Sollte man Pakete für Nachbarn annehmen? – Ein rechtlicher und praktischer Ratgeber

Kennen Sie das? Der Paketbote klingelt, aber das Paket gehört nicht Ihnen, sondern Ihrem Nachbarn. Was viele als selbstverständlichen Freundschaftsdienst betrachten, birgt rechtliche Fallstricke. Wer haftet, wenn das Paket verschwindet? Müssen Sie überhaupt annehmen? Als Mieter sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, um bei der nächsten Lieferung richtig zu handeln.

 

Was Sie als Paketannehmer wissen müssen

Die Annahme eines Pakets für den Nachbarn ist grundsätzlich erlaubt, solange der eigentliche Empfänger dies nicht ausdrücklich untersagt hat. In den AGB der meisten Paketdienste steht, dass eine Zustellung an Nachbarn erfolgen kann, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird. Doch Vorsicht: Sie sind nicht verpflichtet, fremde Pakete anzunehmen. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.

 

Muss ich für meinen Nachbarn Pakete annehmen?

Nein. Es besteht keine rechtliche Pflicht zur Annahme von Paketen für Nachbarn. Sie dürfen jederzeit höflich ablehnen. Wenn Sie jedoch zustimmen, übernehmen Sie rechtliche Verantwortung für das Paket.

Wer ein Paket annimmt, verpflichtet sich zu:

  • Sorgfältiger Aufbewahrung des Pakets

  • Persönlicher Übergabe an den Empfänger

  • Schutz vor Beschädigung oder Verlust

Das Öffnen eines fremden Pakets ist verboten und verstößt gegen das Postgeheimnis. Ebenso unzulässig: Das Paket einfach vor die Tür des Empfängers zu stellen. Bei Verlust könnten Sie haftbar gemacht werden.

 

Haftung und Risiko: Wer zahlt, wenn das Paket verschwindet?

Die gute Nachricht für den eigentlichen Empfänger: Geht ein beim Nachbarn abgegebenes Paket verloren, trägt grundsätzlich der Händler das wirtschaftliche Risiko. Ein Gefahrübergang auf den Empfänger findet bei Zustellung an einen Nachbarn nicht automatisch statt.

Anders sieht es nur aus, wenn der Empfänger dem Nachbarn eine ausdrückliche Vollmacht erteilt hat. Dann geht mit der Übergabe an diesen speziellen Nachbarn das Risiko auf den Empfänger über.

 

Die rechtliche Situation im Überblick:

SituationWer trägt das Risiko?Rechtliche Grundlage
Paket geht beim Nachbarn verloren (ohne Vollmacht)Händler§§ 326, 346 BGB
Paket geht beim Nachbarn verloren (mit Vollmacht)Empfänger§ 447 BGB
Paket wird vom Nachbarn beschädigtNachbar kann haftbar sein§ 823 BGB
Paket vor Tür abgestellt (ohne Genehmigung)HändlerBGB
Paket vor Tür abgestellt (mit Abstellgenehmigung)EmpfängerBGH-Urteil vom 07.04.2022

 

Was passiert, wenn ich als Nachbar ein Paket beschädige oder verliere?

Als annehmender Nachbar können Sie für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, wenn Sie diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Beispiele für fahrlässiges Verhalten sind:

  • Unbeaufsichtigtes Abstellen des Pakets

  • Weitergabe an Unbefugte

  • Unsachgemäße Lagerung (z.B. im Regen)

Der Händler kann in solchen Fällen Schadensersatz von Ihnen fordern. Voraussetzung ist, dass er Ihr Fehlverhalten nachweisen kann.

 

Wann beginnt das Widerrufsrecht bei Paketen für Nachbarn?

Bei Online-Bestellungen beginnt das gesetzliche Widerrufsrecht erst zu laufen, wenn der Empfänger das Paket tatsächlich erhält. Das gilt auch, wenn das Paket zunächst beim Nachbarn abgegeben wurde. Die 14-tägige Widerrufsfrist startet erst mit der Abholung beim Nachbarn, nicht bereits bei Annahme durch den Nachbarn.

Für den Empfänger bedeutet dies:

  • Verzögerte Abholung verlängert die Widerrufsfrist

  • Dokumentieren Sie das Datum der tatsächlichen Übergabe

  • Bei Streitigkeiten zählt der Zeitpunkt der persönlichen Übergabe

 

Abstellgenehmigung: Alternative zur Nachbarzustellung

Eine Abstellgenehmigung (auch "Garagenvertrag" genannt) ermöglicht es dem Empfänger, einen festen Ort für die Paketzustellung zu bestimmen. Dies kann eine praktische Alternative zur Nachbarzustellung sein.

Aber Achtung: Mit der Abstellung am vereinbarten Ort geht das Risiko auf den Empfänger über. Ohne ausdrückliche Weisung ist das Abstellen an nicht vereinbarten Orten verboten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Zustellung unwirksam ist, wenn der Empfänger nicht darüber benachrichtigt wurde (Urteil vom 07. April 2022, AZ I ZR 212/20).

 

So verhalten Sie sich richtig bei der Paketannahme

Für Nachbarn, die ein Paket annehmen:

  1. Prüfen Sie das Paket bei Annahme Kontrollieren Sie das Paket auf äußerlich sichtbare Schäden. Bei Beschädigungen sollten Sie die Annahme verweigern oder den Schaden dokumentieren lassen.

  2. Bewahren Sie es sorgfältig auf Lagern Sie das Paket sicher und geschützt vor äußeren Einflüssen wie Nässe oder Hitze.

  3. Übergeben Sie persönlich Händigen Sie das Paket nur dem rechtmäßigen Empfänger persönlich aus. Stellen Sie es nicht unbeaufsichtigt vor dessen Tür.

  4. Begrenzte Aufbewahrungspflicht Wird das Paket nicht abgeholt, müssen Sie es nicht unbegrenzt aufbewahren. Kontaktieren Sie den Empfänger oder den Paketdienst.

  5. Nicht öffnen! Das Öffnen fremder Postsendungen verstößt gegen das Postgeheimnis und kann strafbar sein.

 

Für Empfänger, deren Paket beim Nachbarn abgegeben wurde:

  1. Holen Sie Ihr Paket zeitnah ab Respektieren Sie die Hilfsbereitschaft des Nachbarn und holen Sie Ihr Paket möglichst bald ab.

  2. Prüfen Sie bei Abholung Kontrollieren Sie das Paket auf Schäden, idealerweise direkt bei der Übergabe.

  3. Bei Verlust: Wenden Sie sich an den Händler Ist das Paket beim Nachbarn verloren gegangen, können Sie vom Händler eine Erstattung verlangen.

  4. Erwägen Sie Alternativen Nutzen Sie bei häufigen Lieferungen Packstationen oder erteilen Sie eine Abstellgenehmigung.

 

Annahmeverweigerung: Wann darf ich ein Paket zurückweisen?

Die Annahmeverweigerung ist eine Option, die bei der direkten Zustellung besteht. Sie können ein Paket ablehnen, wenn:

  • Sie nichts bestellt haben

  • Das Paket beschädigt ist

  • Sie die Bestellung bereits widerrufen haben

  • Sie das Paket versehentlich doppelt erhalten

  • Eine unberechtigte Versendung vorliegt

Wichtig zu wissen: Wurde das Paket bereits von einem Nachbarn angenommen, ist eine Verweigerung nicht mehr möglich. Ihre Optionen sind dann:

  • Widerruf erklären (innerhalb der Frist)

  • Paket persönlich zurückschicken

  • Kundenservice des Händlers kontaktieren

 

Was tun, wenn Ihr Nachbar Ihr Paket nicht herausgibt?

Der Empfänger hat das Recht, sein Paket vom Nachbarn zu verlangen. Eine Weigerung, die Sendung herauszugeben, kann rechtliche Konsequenzen haben. Als Empfänger können Sie:

  1. Freundlich nachfragen Vielleicht gibt es Missverständnisse oder der Nachbar hat das Paket verlegt.

  2. Zustellnachweis vorweisen Mit der Benachrichtigungskarte können Sie nachweisen, dass das Paket für Sie bestimmt ist.

  3. Beim Versanddienstleister nachfragen Der Zustelldienst kann nachweisen, wer das Paket angenommen hat.

  4. Rechtliche Schritte erwägen Bei Weigerung trotz eindeutiger Nachweise können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

 

Häufige Fragen zur Paketannahme für Nachbarn

Wie lange muss ich ein angenommenes Paket aufbewahren?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist. Eine angemessene Zeit von etwa zwei Wochen gilt als zumutbar. Danach können Sie den Paketdienst kontaktieren, um das Paket zurückzusenden.

Darf ich die Annahme verweigern, wenn ich den Nachbarn nicht kenne?

Ja, Sie können die Annahme jederzeit verweigern, auch wenn Sie den Nachbarn nicht kennen. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben.

Wer gilt rechtlich als "Nachbar"?

Es gibt keine klare rechtliche Definition. In einem Mehrfamilienhaus gelten üblicherweise alle Bewohner als Nachbarn, in Einfamilienhäusern auch angrenzende Haushalte. Die Definition in den AGB der Paketdienste ist oft sehr weit gefasst.

Darf der Paketbote das Paket ohne meine Erlaubnis beim Nachbarn abgeben?

Ja, sofern der Empfänger dies nicht ausdrücklich untersagt hat. Die meisten Paketdienste haben in ihren AGB geregelt, dass eine Zustellung an Nachbarn erfolgen kann. Der Empfänger muss jedoch mit einer Benachrichtigungskarte informiert werden.

 

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