Berechnung der Zinsen bei Mietkautionen
Berechnung der Zinsen bei Mietkautionen
Mietkautionen sind im deutschen Mietrecht Alltag: Sie sichern Vermieter gegen offene Zahlungen oder Schäden ab und geben Mietern die Sicherheit, dass das Geld nach Vertragsende – abzüglich berechtigter Forderungen – wieder zurückfließt. Spätestens beim Auszug kommt regelmäßig die Frage: Muss die Kaution verzinst werden? Wenn ja: wie genau berechnet man die Zinsen?
Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Regeln, die Zinsberechnung und die praktische Abwicklung – plus einer Einordnung zur Mietkautionsversicherung als Alternative.
Rechtslage in Kurzform: Was gilt überhaupt?
Höhe der Kaution: Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Anlagepflicht: Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters insolvenzgeschützt anzulegen. Üblich ist ein Sparprodukt mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Verzinsung: Die Anlage erfolgt zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssätzen. Diese orientieren sich am Marktumfeld; historisch waren sie oft niedrig.
Abweichende Vereinbarungen: Im Mietvertrag kann etwas anderes vereinbart werden – aber nicht zum Nachteil der Mieter.
Ausnahmen: Bei Mietkautionsversicherungen wird keine Kaution in Geld angelegt – entsprechend fallen dort keine Kautionszinsen an.
Wichtig: Die Verzinsung ist kein Bonus des Vermieters, sondern ergibt sich aus der Art der gesetzeskonformen Anlageform.
Was genau bedeutet „üblicher Zinssatz“?
„Üblich“ meint die Zinssätze für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank geben hierfür einen Marktüberblick. Die tatsächliche Verzinsung kann je nach Bankprodukt leicht differieren, bewegt sich aber grundsätzlich in dieser Anlagekategorie.
Gebühren für die Kontoeröffnung/-führung können zusätzlich anfallen und sollten im Blick behalten werden.
Schritt-für-Schritt: Zinsen korrekt berechnen
Die Zinsberechnung folgt einem einfachen Raster. Für das Grundverständnis genügt das klassische Beispiel mit jährlicher Zinsgutschrift (Zinseszinseffekt):
Schritt A – Kautionssumme und Zinssatz bestimmen
Beispiel: Kaution = 1.000 €
Beispielzinssatz: 0,1 % p. a. (= 0,001 als Dezimalzahl)
Schritt B – Jahreszins berechnen
Formel: Jahreszins = Kaution × Zinssatz
Rechnung: 1.000 € × 0,001 = 1,00 €
Schritt C – Zinseszins über die Mietdauer berücksichtigen
Die jährlichen Zinsen werden dem Kautionskonto gutgeschrieben und mitverzinst.
Jahr 1: 1.000 € × 0,1 % = 1,00 €
Kontostand Ende Jahr 1: 1.001,00 €Jahr 2: 1.001,00 € × 0,1 % = 1,001 €
Kontostand Ende Jahr 2: 1.002,001 €Jahr 3: 1.002,001 € × 0,1 % = 1,002001 €
Gesamtzinsen nach 3 Jahren:
1,00 € + 1,001 € + 1,002001 € = 3,003001 € (auf Cent gerundet)
Kurzformel (falls Sie es kompakt möchten)
Für n Jahre mit jährlicher Gutschrift:
Endbetrag = Kaution × (1 + Zinssatz)ⁿ
Gesamtzinsen = Endbetrag − Kaution
Tipp: Der Zinseszinseffekt ist bei sehr niedrigen Zinssätzen gering – korrekt ist er trotzdem und sollte in der Abrechnung erscheinen.
Praxis: So wird die Kaution sauber geführt
Anlage der Kaution
Zeitnah einzahlen/anlegen: Nach Erhalt legt der Vermieter die Kaution unverzüglich auf einem separaten, insolvenzgeschützten Konto an (oft „Mietkautionskonto“).
Trennung vom Privatvermögen: Das Konto muss klar getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt werden (z. B. als offenes Treuhandkonto oder entsprechend kenntlich gemacht).
Nachweise aufbewahren: Einzahlungsbelege, Kontoeröffnungsunterlagen und jährliche Abrechnungen sollten geordnet vorliegen.
Jährliche Zinsgutschrift & Abrechnung
Zinsgutschrift: Die Bank schreibt üblicherweise jährlich die Zinsen gut.
Auskunftsrecht: Mieter können eine Abrechnung/Nachweise verlangen. Vermieter sollten dann Zinsnachweis und Kontostand offenlegen.
Rückzahlung am Mietende
Mit Zinsen: Die Rückzahlung umfasst die Kautionssumme plus aufgelaufene Zinsen, abzüglich berechtigter Forderungen (z. B. ausstehende Mieten, nachgewiesene Schäden).
Prüfzeitraum: Vermieter dürfen angemessen prüfen (z. B. Betriebskosten-Nachläufe, Schadensprüfung). Halten Sie die Kommunikation transparent.
Häufige Fragen – präzise Antworten
Muss immer verzinst werden?
Bei Geldkautionen ja – zu den üblichen Zinssätzen der genannten Anlagekategorie. Nicht relevant ist die Verzinsung bei Mietkautionsversicherungen, da dort kein Geld angelegt wird.
Kann der Zinssatz im Mietvertrag abweichen?
Ja, vertragliche Abweichungen sind möglich, sofern sie nicht zum Nachteil der Mieter ausgestaltet sind.
Was, wenn nicht korrekt verzinst/angelegt wurde?
Mieter können Nachweise verlangen und bei Fehlanlegung/Fehlverzinsung Nachzahlung der entgangenen Zinsen fordern. Suchen Sie zunächst die einvernehmliche Klärung; wenn nötig, holen Sie rechtlichen Rat ein.
Was passiert bei Insolvenz des/der Vermietenden?
Die getrennte, insolvenzgeschützte Anlage dient genau diesem Schutz: Die Kaution bleibt davon unberührt und ist nicht Teil der Insolvenzmasse.
Gebühren & Nebenkosten: Was realistisch anfallen kann
Kontoeröffnung/-führung: Je nach Bank können Gebühren entstehen.
Zinsniveau: Gerade bei niedrigen Zinsen können Gebühren die Zinsgutschrift verzehren. Das ist nicht „unfair“, sondern ein Ergebnis der Produktkonditionen – transparent abgerechnet, ist das rechtlich unproblematisch.
Dokumentation: Eine saubere, nachvollziehbare Abrechnung vermeidet Streit.
Steuerlicher Hinweis (neutral gehalten)
Die steuerliche Behandlung von Zinsen rund um die Mietkaution hängt davon ab, wem die Zinsen rechtlich zustehen und wie die Kaution kontoseitig geführt wird. Je nach Ausgestaltung können steuerliche Pflichten entstehen.
Empfehlung: Klären Sie die konkrete steuerliche Einordnung im Zweifel mit Steuerberatung. (Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche Beratung.)
Alternative ohne Zinsen & Konto: Mietkautionsversicherung
Statt Geld zu hinterlegen, schließen Mieter eine Mietkautionsversicherung ab. Die Versicherung bürgt in Höhe der Kautionssumme zugunsten des Vermieters.
Vorteile für Mieter
Keine hohe Einmalzahlung: Zu Mietbeginn fließt keine Kautionssumme ab – nur eine jährliche Prämie.
Mehr Liquidität: Geld bleibt verfügbar, z. B. für Umzug, Einrichtung oder andere Zwecke.
Kein Konto, keine Zinsen: Keine Kontoeröffnung, keine Zinsabrechnung, kein Zinsrisiko (weder Plus noch Minus). Einfacher Online-Abschluss bequem von zu Hause innerhalb weniger Minuten möglich.
Vorteile für Vermieter
Gleichwertige Sicherheit in der Abwicklung: Im berechtigten Schadensfall kann der/die Vermietende gegenüber der Versicherung Forderungen geltend machen.
Unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des/der Mieter:in – die Sicherheit besteht während der Vertragslaufzeit.
Wichtige Hinweise für Verbraucher
Laufende Kosten statt Rückzahlung: Es gibt keine „Rückzahlung“ wie bei einer Geldkaution – die Prämien sind laufende Kosten für die Sicherstellung der Bürgschaft.
Schadensfall = Rückgriff: Zahlt die Versicherung einen berechtigten Anspruch an den Vermieter, wird sie den ausgezahlten Betrag beim Mieter wieder einfordern (Regress).
Wechsel & Kündigung: Prüfen Sie Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und Prozesse bei Umzug.
Transparenz: Achten Sie auf klare Produktinformationen (Deckungssumme, Prämien, Gebühren, Annahmekriterien).
Fazit zu Versicherungen: Eine Mietkautionsversicherung ist kein Sparprodukt, sondern eine Sicherheitslösung gegen laufende Prämie – mit spürbaren Liquiditätsvorteilen und weniger Verwaltungsaufwand. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Cashflow, Ihrer Planung (z. B. Häufigkeit von Umzügen) und Ihrer Präferenz (Einmalbindung vs. laufende Prämie) ab.
So prüfen Sie Ihre Kautionszinsen – eine Mini-Checkliste
Kautionsbetrag laut Vertrag notieren.
Zinssatz-Kategorie: „Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist“ (Produkte der Bank vergleichen).
Zinsperiode: Jährliche Gutschrift? (Üblich.)
Zinsen Jahr 1 berechnen: Kaution × Zinssatz.
Zinseszins berücksichtigen: Vorjahreszinsen zum Saldo addieren, neu verzinsen.
Gebühren prüfen: Kontoeröffnung/-führung.
Bankunterlagen anfordern/prüfen: Zinsabrechnung, Kontostand.
Abweichungen klären: Erst freundlich schriftlich anfragen, Nachweise erbitten.
Rückzahlung: Am Mietende Saldo inkl. Zinsen verlangen (abzüglich begründeter Gegenansprüche).
Bei Streit: Beratung (Mieterverein/Anwalt/Schlichtung) in Betracht ziehen.
Mustertext: Zins- und Anlagennachweis freundlich anfordern
Betreff: Mietkaution – Bitte um Nachweis der Anlage und Zinsabrechnung
Sehr geehrte/r …,
im Zusammenhang mit meiner Mietkaution für die Wohnung [Adresse, Mietvertragsdaten] bitte ich um Nachweis der getrennten Anlage sowie um Übermittlung der jährlichen Zinsabrechnungen seit [Jahr].
Für die eigene Dokumentation benötige ich:
– Eröffnungsnachweis des Kautionskontos (bzw. Produktbezeichnung),
– jährliche Zinsgutschriften,
– aktuellen Kontostand.
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Häufige Praxisfälle – kompakt erklärt
A) „Die Zinsen sind so niedrig, das lohnt ja gar nicht.“
Auch bei geringen Zinssätzen bleibt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Anlage und korrekten Abrechnung bestehen. Der Betrag mag klein sein, die Form ist dennoch wichtig.
B) „Wir schreiben die Zinsen nicht gut, dafür ist die Miete günstiger.“
Solche Kompensationslösungen sind vertraglich heikel, wenn sie Mieter benachteiligen. Hier ist Transparenz entscheidend. Im Zweifel: rechtlich prüfen lassen.
C) „Wir haben stattdessen eine Bürgschaft gewählt.“
Dann entfallen Kautionszinsen, weil kein Geld angelegt ist. Prüfen Sie die Bürgschaftsunterlagen (Höhe, Bedingungen).
Entscheidungsleitfaden: Bar-/Kontokaution oder Mietkautionsversicherung?
Stellen Sie sich drei praktische Fragen:
Wie wichtig ist Ihnen Liquidität?
Hoch: Versicherung kann sinnvoll sein (keine Bindung der Kautionssumme).
Niedrig: Bar-/Kontokaution ist solide und kostenarm – Zinsen sind ein (kleiner) Ausgleich.
Wie hoch sind Ihre Transaktionskosten?
Hoch (Zeit/Gebühren, Umzüge): Versicherung vermeidet Kontoeröffnung/-führung und Zinsabrechnungen.
Niedrig: Klassische Kaution bleibt unkompliziert.
Planen Sie mittelfristig umzuziehen?
Ja, eher häufig: Versicherung kann Organisation vereinfachen.
Nein, langfristiger Mietzeitraum: Bar-/Kontokaution ist meist kostengünstig über die Zeit.
Check-out am Mietende: So geht’s reibungslos
Offene Posten klären: Miete, Neben-/Betriebskosten, Reparaturen.
Kautionsabrechnung anfordern: Saldo inkl. Zinsen – mit Belegen.
Kommunikation dokumentieren: Schriftlich, sachlich, mit Fristen.
Einvernehmlichkeit zuerst: Oft lassen sich Unklarheiten ohne Streit lösen.
Zusammenfassung
Geldkautionen sind getrennt und insolvenzgeschützt anzulegen – zu den üblichen Zinssätzen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Zinsberechnung folgt einem klaren Schema (Jahreszins + Zinseszinseffekt).
Abweichende Vertragsregelungen sind möglich, nicht zulasten der Mieter.
Bürgschaft/Versicherung: Keine Anlage, keine Zinsen – dafür Liquiditätsvorteile und weniger Verwaltung; laufende Prämie statt Einmalbindung.
Saubere Nachweise und transparente Abrechnung vermeiden Streit.
Steuern: Je nach Ausgestaltung können Pflichten entstehen – im Zweifel professionell klären.
Mit diesen Punkten behalten Sie den Überblick – ob als Mieter beim Prüfen Ihrer Abrechnung oder als Vermieter bei der korrekten Anlage und Rückzahlung. So wird die Mietkaution zur sauberen Sicherheitsleistung statt zum Streitfall.