BGH zu Schönheitsreparaturklausel: Mieterin muss Zustand der Wohnung bei Anmietung beweisen
BGH zu Schönheitsreparaturklausel: Mieterin muss Zustand der Wohnung bei Anmietung beweisen
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde erneut klargestellt, dass Mieter, die behaupten, eine Schönheitsreparaturklausel sei unwirksam, weil die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, den unrenovierten Zustand nachweisen müssen. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, bleibt die Klausel wirksam. Dieser Beschluss betrifft zahlreiche Mieter und Vermieter in Deutschland und unterstreicht die Bedeutung der Beweislast in mietrechtlichen Streitigkeiten.
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