Fristlose Kündigung eines Mietvertrags bei Ankündigung der Leistungsverweigerung durch den Mieter
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags bei Ankündigung der Leistungsverweigerung durch den Mieter
In einem wegweisenden Urteil hat das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 12 U 155/21) die fristlose Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter als gerechtfertigt angesehen, wenn der Mieter erklärt, dass er künftig nicht mehr zur Mietzahlung bereit sei. Dieses Urteil beleuchtet die Umstände, unter denen ein solches Verhalten des Mieters die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann.
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