Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei Bedrohung anderer Mieter
Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei Bedrohung anderer Mieter
Das Urteil des Amtsgerichts Neukölln (Aktenzeichen.: 18 C 298/22) behandelt die fristlose Kündigung eines Mietvertrags aufgrund schwerwiegender Bedrohungen gegenüber anderen Mietern. In dem Fall hatte der Mieter seine Nachbarn verbal mit Körperverletzung und Tod bedroht. Das Gericht entschied, dass solche Drohungen den Hausfrieden massiv stören und das Vertrauen zwischen den Mietparteien irreparabel beschädigen. Daher war dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar, und eine vorherige Abmahnung war nicht erforderlich. Dies zeigt, dass Bedrohungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben können.
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