Kochgerüche aus Nachbarwohnung: Mietminderung bei erheblicher Geruchsbelästigung zulässig
Kochgerüche aus Nachbarwohnung: Mietminderung bei erheblicher Geruchsbelästigung zulässig
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat mit Urteil vom 13. Oktober 2022 (Az.: 122 C 156/21) entschieden, dass eindringende Kochgerüche aus einer Nachbarwohnung einen erheblichen Mangel der Wohnung darstellen können. Betroffene Mieter dürfen in solchen Fällen eine Mietminderung geltend machen und haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels durch den Vermieter.
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