Urteil des Amtsgerichts Köpenick zur Kaution bei Hundehaltung in Mietwohnung
Urteil des Amtsgerichts Köpenick zur Kaution bei Hundehaltung in Mietwohnung
Das Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom 13.09.2022 (Aktenzeichen: 7 C 36/22) betrifft einen Rechtsstreit zwischen Mietern und ihrer Vermieterin über die Rückzahlung einer zweckgebundenen Kaution. Die Kläger, Mieter seit 2012, hatten eine Wohnung mit hochwertigem Parkettboden gemietet und 2018 eine zusätzliche Kaution in Höhe von 2.030 Euro hinterlegt, um die Genehmigung zur Hundehaltung (Podenco-Mischling) zu erhalten. Diese Kaution war speziell für mögliche Schäden am Parkett vorgesehen.
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