BGH fällt bedeutendes Urteil zum Mietrecht: Vermieter darf Kaution bei Schäden einbehalten
BGH fällt bedeutendes Urteil zum Mietrecht: Vermieter darf Kaution bei Schäden einbehalten
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stand ein bedeutendes Verfahren an. Der VIII. Zivilsenat, zuständig für das Wohnraummietrecht, verhandelte über die Frage, ob ein Vermieter verjährte Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen kann. Die jetzt getroffene Entscheidung (Urteil vom 10. Juli 2024 - VIII ZR 184/23) hat Auswirkungen auf die Praxis der Kautionsabrechnung und sorgt für Klarheit in der Rechtsprechung.
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