Mietminderung wegen längerer Wege zum Müllplatz? – Was Mieter und Vermieter aus dem Urteil des AG Lichtenberg lernen können
Mietminderung wegen längerer Wege zum Müllplatz? – Was Mieter und Vermieter aus dem Urteil des AG Lichtenberg lernen können
Ein Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 26. April 2022 (Az.: 6 C 350/21) behandelt einen interessanten, aber häufig unterschätzten Aspekt des Mietrechts: die Frage, wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wenn sich alltägliche Gegebenheiten rund um die Mietwohnung ändern. Konkret ging es darum, ob Mieter ihre Miete mindern dürfen, weil sich nach einer Verlegung des Müllplatzes der Weg dorthin verlängert hatte.
Das Urteil des AG Lichtenberg verdeutlicht, dass Mietminderungen nur dann berechtigt sind, wenn tatsächlich erhebliche Nachteile bestehen und vertragliche Regelungen verletzt werden. Gerade kleinere, alltägliche Veränderungen rechtfertigen selten eine Minderung der Miete.
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