Parken vor der Einfahrt: Kein Kündigungsgrund im Mietrecht
Parken vor der Einfahrt: Kein Kündigungsgrund im Mietrecht
In Großstädten wie Berlin sind Parkplätze knapp – Konflikte rund ums Auto also vorprogrammiert. Doch wie weit darf ein Vermieter gehen, wenn ein Mieter wiederholt sein Auto vor der Garageneinfahrt abstellt? Ist das schon ein Kündigungsgrund? Das Landgericht Berlin hat hierzu in einem Urteil vom 17. Mai 2024 (Az. 63 S 193/23) Klartext gesprochen – und dabei hohe Hürden für eine Kündigung gesetzt.
Dieser Artikel erklärt, was das Urteil für Mieter und Vermieter bedeutet, welche rechtlichen Grundsätze gelten – und worauf in der Praxis zu achten ist.
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